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Bundessteuerberaterkammer: Fristverlängerung bei der Grund­­steuer für be­­ratene Fälle dringend geboten

Bundes­steuer­berater­kammer, Presse­mitteilung 02/2023 vom 23.1.2023

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungs­erklärungen läuft nur noch bis zum 31. Januar 2023. Dem Vernehmen nach liegt aber erst knapp die Hälfte der Erklärungen bei den Finanz­verwaltungen vor.

Von Anfang waren Steuerberaterinnen und Steuerberater in dieses Mammutvorhaben involviert und unterstützten Unternehmen und Privat­personen bei der Organisation der notwendigen Daten und der Abgabe der Feststellungs­erklärung. „Mittlerweile erreichen mich täglich dringende Appelle aus dem Berufs­stand, die darauf hinweisen, dass eine fristgerechte Abgabe der Feststellungs­erklärungen in einer Vielzahl von Fällen nicht möglich ist“, stellt BStBK-Präsident Hartmut Schwab fest.

„Von dem Bundesfinanz­ministerium haben wir daher jetzt eine weitere Fristver­längerung für beratene Fälle bis zum 31. Mai 2023 gefordert. Davon würde im Übrigen auch die Verwaltung direkt profitieren. Denn dann hätte sie es nicht mehr mit so vielen falsch ausgefüllten Feststellungs­erklärungen zu tun, die viel Arbeit und Nachfragen für die Finanz­ämter bedeuten“, so Schwab.

In Anbetracht des nahenden Fristablaufs suchen viele bisher unbe­ratene Steuer­pflichtige erst jetzt professionelle Unterstützung für die Erstellung der Feststellungs­erklärung. Oftmals nachdem sie es selbst nicht geschafft haben oder die Thematik bislang gänzlich aufge­schoben haben.