Finanzbehörde Hamburg zur Förderung des Breitensports: Gemeinnützige Sportverbände ebenso wie Sportvereine steuerlich entlasten
Freie und Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde - Pressemeldung vom 30. August 2018
Gemeinnützige Sportverbände sollen für die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen künftig steuerlich entlastet werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Änderung der Abgabenordnung bringt Hamburg in die nächste Sitzung des Finanzausschusses im Bundesrat Anfang September ein. Vorausgegangen waren Gespräche zwischen dem Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und Vertretern des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), des Hamburger Sportbundes (HSB) und des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV).
Bislang sieht die Vorschrift nur die Förderung von gemeinnützigen Sportvereinen vor, wenn diese aktiven Sportlern durch organisatorische Maßnahmen ermöglichen, Sport zu treiben. Die Organisationsleistungen eines gemeinnützigen Sportverbandes gehören hingegen nach Gesetz und Rechtsprechung nicht dazu. Die Gesetzesinitiative soll die aus Sicht des Sports und des Senats bestehende Ungleichbehandlung beenden und einen weiteren Beitrag zur Förderung des Breitensports leisten.
Dazu Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburg tut viel für den Sport. Die Finanzbehörde beteiligt sich daran nicht nur finanziell, sondern wird jetzt auch auf Bundesebene aktiv, um die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Gerade Sportverbände leisten mit ihrer organisatorischen Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag, um Spiel- und Wettkampfbetriebe wie zum Beispiel Ligen oder Turniere zu ermöglichen. Damit tragen sie regional wie überregional auch im besonderen Maße zum Erhalt des Breitensports bei. Gemeinnützigen Sportverbänden gebührt daher ebenso wie den gemeinnützigen Sportvereinen gesellschaftspolitische Anerkennung in Form einer besonderen steuerlichen Förderung. Das bringen wir mit unserer Hamburger Initiative jetzt auf den Weg. Wir danken den Beteiligten von DFB, HSB und HFV für die guten Gespräche zu diesem Thema und hoffen jetzt auf einen breiten Konsens auf Bundesebene zu diesem gleichermaßen sport- und finanzpolitisch wichtigen Anliegen.“
Dazu Stephan Osnabrügge, Schatzmeister des DFB: „Der immense zeitliche Mehraufwand, den die komplizierten steuerlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen, belasten die ehrenamtlich tätigen Menschen in unseren Vereinen und Verbänden zunehmend. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Stadt Hamburg in dieser enorm wichtigen Frage politisch aktiv wird. Ohne die Organisationsleistungen unserer Sportverbände kann kein geregelter Spielbetrieb stattfinden. Es gibt aus Sicht des DFB keinen nachvollziehbaren Grund, unseren Verbänden die Regeln zur steuerlichen Vereinfachung abzuerkennen. Die Leittragenden dieser Aberkennung wären allein die Vereine, die dann höhere Gebühren zahlen müssten. Wir hoffen deshalb sehr, dass die von uns unterstützte Initiative von Erfolg gekrönt ist.“
Dazu Ralph Lehnert, Vorstand HSB: „Sportvereine und gleichermaßen auch die Fach- und Dachverbände sind die Säulen des Sportsystems. Sie sorgen mit ihren Strukturen dafür, dass sich ehrenamtliches Engagement entfalten und der Sport seine gesellschaftliche Aufgabe erbringen kann. In Hamburg organisieren 54 Fachverbände den Wettkampfbetrieb und die sportartspezifische Aus-und Fortbildung von Übungsleitern für hunderttausende Sportler. Es ist ein wichtiges Signal an den Sport und die Politik in Hamburg und ganz Deutschland, dass Hamburg hier die Initiative auf Bundesebene ergreift, um eine steuerliche Schlechterstellung der Verbandsarbeit zu vermeiden. Wir danken Finanzsenator Andreas Dressel sehr für seine schnelle Unterstützung.“
Dazu Christian Okun, Schatzmeister des HFV: „Der Breitensport, der von ehrenamtlichem Engagement getragen wird, ist eine wesentliche Säule unserer Zivilgesellschaft. Die klare und steuerliche Gleichbehandlung von gemeinnützigen Sportverbänden ist unabdingbar, um allen Beteiligten Handlungssicherheit im täglichen Arbeiten zu geben. Im HFV geraten 184.000 Mitglieder in 420 Vereinen nicht in das Risiko, zukünftig bei höheren Gebühren in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ihrem Fußballsport nachgehen zu müssen. Der HFV begrüßt die Initiative der Hamburger Finanzverwaltung, weil sie nichts Geringeres als den Spielbetrieb des gesamten Breitensports sichert.“
Hintergrund:
Sportliche Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen gehören nach § 67a der Abgabenordnung (AO) zu den besonderen Zweckbetrieben, die eine steuerliche Förderung erfahren. Die bestehende Regelung für gemeinnützige Sportvereine sieht in § 67 a Abgabenordnung vor, dass Einnahmen aus Sportveranstaltungen, die 45 000 Euro nicht überschreiten, von Ertragssteuern befreit sind (ausgenommen Speisen, Getränke oder z.B. Werbung). Zweck dieser Regelung ist es, der zunehmenden Vermischung von Amateur- und Profisport dergestalt Rechnung zu tragen, dass in den vom Gesetz vorgegebenen Schwellengrenzen sportliche Veranstaltungen trotz dieser Überschneidung steuerlich begünstigt sind bzw. große Vereine mit der Optionsmöglichkeit weiterhin Träger von Breitensport und Spitzensport bleiben können.
Bislang sieht § 67a AO allerdings die Förderung nur von gemeinnützigen Sportvereinen vor, wenn diese aktiven Sportlern durch organisatorische Maßnahmen ermöglichen, Sport zu treiben. Die Organisationsleistungen eines gemeinnützigen Sportverbandes gehören hingegen nicht dazu. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 24. Juni 2015, I R 13/13, BStBl. II 2016, 971 = SIS 15 23 39 bestätigt.
Die Hamburger Initiative sieht vor, diese Regelung um „organisatorische Maßnahmen eines gemeinnützigen Sportverbandes“ zu ergänzen. Die beantragte Gesetzesänderung beseitigt die derzeit bestehende steuerliche Ungleichbehandlung zwischen den unmittelbar von gemeinnützigen Sportvereinen erbrachten Organisationsleistungen und denjenigen, die mit identischer Zielrichtung von gemeinnützigen Sportverbänden erbracht werden. Dies ist sachgerecht, denn es sind (auch) die gemeinnützigen Sportverbände, durch deren Organisation erst die Durchführung und Sicherstellung von regionalen und überregionalen Spiel- und Wettkampfbetrieben ermöglicht wird. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag im Rahmen der Ausübung des Sportbetriebes und tragen im besonderen Maße zum Erhalt des Breitensports bei. Ohne diese organisatorischen und verwaltungstechnischen Grundlagen durch die Verbände könnten die jeweiligen Sportvereine den Wettkampf- und Spielbetrieb auf dem aktuellen sportlich hohen Niveau mit überregionalem Bezug im Bereich des Breitensports nicht gewährleisten.
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