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Rheinland-pfälzische Finanzministerin: "Gesetzgeberische Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen sind ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Steuervermeidungsstrategien"

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 31.8.2016

„Der Fall Apple zeigt anschaulich, dass es weiterhin große Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen gibt. Wir müssen dafür sorgen, dass Unternehmen Gewinne nicht einfach in andere Länder verschieben und so Steuern in Milliardenhöhe umgehen. Wir müssen die aggressive Steuerplanung großer Konzerne zur Steuervermeidung entschieden bekämpfen. Solche Steuervermeidungsstrategien werden unter anderem durch mangelnde Transparenz und den eingeschränkten Austausch von Informationen in Steuerrechtsangelegenheiten ermöglicht. Nur durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden kann eine gerechtere und effektivere Besteuerung erreicht und dadurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fairness der Steuersysteme gestärkt werden“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen heute in Mainz.
Der Finanzausschuss des Bundesrates wird am 8. September 2016 den Gesetzentwurf zur Umsetzung von Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen beraten. Der Gesetzentwurf ist die erste gesetzgeberische Maßnahme auf Bundesebene, um die Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD/G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnvermeidung multinational agierender Unternehmen in deutsches Recht umzusetzen.

Der Gesetzentwurf soll die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um ab 2017 Informationen über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitenden Steuerpraktiken von Unternehmen (sog. Tax-Rulings) mit anderen Staaten auszutauschen. Hiervon wären künftig auch Absprachen, wie sie Irland mit Apple getroffen hatte und die von der Kommission der Europäischen Union als illegaler Steuervorteil eingestuft wurden, tangiert. Zudem werden durch den Austausch einer länderbezogenen Berichterstattung über steuerlich relevante Tätigkeiten multinationaler Konzerne (sog. Country-by-Country Reporting) die Staaten besser in die Lage versetzt, ihre Steuergrundlagen zu schützen und gegen Steuervermeidungsstrategien vorzugehen.

„Solche Beispiele für unlauteren internationalen Steuerwettbewerb dürfen sich nicht wiederholen. Wir haben uns von Anfang an dafür stark gemacht, die von der OECD aufgezeigten Regelungslücken zu schließen. Der Austausch über Steuerinformationen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren Besteuerung im internationalen Kontext. Konzerne sollen dort, wo ihre Wertschöpfung stattfindet, auch ihre Steuern zahlen“, so Finanzministerin Ahnen.
 
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