Heute hat die Europäische Kommission die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des Ukrainekriegs betroffen sind. Damit kann das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien morgen starten.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat spürbare Auswirkungen auch auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesfinanzministerium haben daher am 8. April 2022 ein Maßnahmenpaket für die von Kriegsfolgen besonders betroffenen Unternehmen vorgelegt.
Dieses Maßnahmenpaket umfasst mehrere Komponenten, die Schritt für Schritt umgesetzt werden. Nachdem Ende April bzw. Anfang Mai bereits das KfW-Kreditprogramm eingeführt und die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme erweitert worden sind und seit dem 17. Juni 2022 auch das Margining-Absicherungsinstrument bereitsteht, startet nun die vierte Säule des Pakets, das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien.
Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.
Das Programm ist zielgenau konzipiert. Es dient der Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen. Zugleich ist das Programm so ausgestaltet, dass weder der Energieverbrauch angekurbelt noch preiserhöhende Effekte ausgelöst werden. Neben den genannten Zuschussvoraussetzungen sieht das Programm zudem eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung vor.
Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist ab morgen, den 15.7.22, möglich.
Das Energiekostendämpfungsprogramm ist ein Programm zur Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.
Deutschland gehört mit Frankreich und Luxemburg zu den ersten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die ein derartiges Programm konzipiert und diesbezüglich vom „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen“ (Temporary Crisis Framework – TCF) der Europäischen Kommission Gebrauch gemacht haben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de/ekdp
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