Das neue Gesetz schiebt Steuervermeidung und Missbrauch einen Riegel vor. Neue Bestimmungen sollen die Steuererklärungspflichten deutlich reduzieren. Dadurch haben die Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft weniger Aufwand. Auf der anderen Seite müssen auch Finanzämter weniger kontrollieren.
Der Gesetzentwurf enthält insbesondere auch Regelungen, um aggressive Steuergestaltungen zu unterbinden. Dies betrifft beispielsweise die Umgehung der Dividendenbesteuerung zum Beispiel mit Hilfe inländischer Investmentfonds durch sogenannte Cum/Cum-Gestaltungen. Zu diesem Zweck enthält der Entwurf Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer. So muss der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen halten und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko tragen. Haftung und Risiko werden dadurch wieder zusammengeführt
Gleichzeitig erfolgen europarechtliche Anpassungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, inländische Dividenden bei inländischen und ausländischen Fonds gleich zu behandeln. Die Ungleichbehandlung verstößt gegen europäisches Recht.
Die neuen Regelungen greifen rückwirkend für Dividenden, die ab 2016 fließen.
Quelle: www.bundesregierung.de