Am 23. Oktober befassen sich die Länderfinanzminister im Finanzausschuss des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige. Die nun vorliegenden deutlichen Verschärfungsregeln sind das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit aller Bundesländer mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Finanzministerin Monika Heinold: „Diese Gesetzesänderung ist überfällig. Es ist höchste Zeit, dass die Spielregeln im Umgang mit Steuersündern härter werden. Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bleibt bestehen, aber nur unter klar definierten und verschärften Bedingungen. Wer jetzt keinen reinen Tisch macht, muss damit rechnen, ab dem nächsten Jahr stärker zur Kasse gebeten zu werden.“
Der Gesetzentwurf sieht Neuregelungen bei den Voraussetzungen und den finanziellen Konsequenzen einer strafbefreienden Selbstanzeige vor. Die Grenze, bis zu der eine eigenständig angezeigte Steuerhinterziehung ohne Zuschlag straffrei bleibt, sinkt von 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro, müssen Zuschläge gezahlt werden, damit von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen wird. Dabei greift eine Staffelung des Zuschlags von bis zu 20% des jeweiligen Hinterziehungsbetrages. Damit eine Selbstanzeige zur Straffreiheit führt, müssen darüber hinaus zukünftig Hinterziehungszinsen gezahlt werden. Hinsichtlich des Nacherklärungszeitraums kommt eine Strafbefreiung überdies nur noch dann in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine bislang unterlassenen oder unvollständigen Angaben nicht mehr nur für die letzten 5, sondern für die letzten 10 Jahre nachholt oder berichtigt. Die Verdoppelung der strafrechtlichen Verjährungsfrist einer Steuerhinterziehung, auf die sich die Länderfinanzminister mit dem BMF ebenfalls verständigt hatten, wurde wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht Bestandteil des Gesetzes.
Finanzministerin Monika Heinold: „Auch wenn nicht alle gewünschten Neuregelungen aufgenommen werden konnten, haben wir ein gutes Gesamtergebnis erzielt. Nun gilt es, dieses Ergebnis zu halten und nicht im weiteren Gesetzgebungsverfahren wieder aufzuweichen. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, das hohe Gut der Strafbefreiung nach Steuerhinterziehung unter schärfere Voraussetzungen zu stellen, als es die aktuell noch geltenden Bestimmungen ermöglichen. So wird sich zukünftig jeder unredliche Steuerbürger gut überlegen müssen, ob er seine steuerlichen Pflichten weiterhin verletzen und Steuern hinterziehen will.“ Das erhöhte Aufdeckungsrisiko und die Ankündigung der verschärften Regelungen ab dem 01.01.2015 haben zu einer hohen Anzahl von Selbstanzeigen auch in Schleswig-Holstein geführt. Finanzministerin Heinold: „Ich gehe davon aus, dass bis zum Jahresende noch weitere hinzukommen.“
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