Bundestag: Steuerfortentwicklungsgesetz und Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

Debatte über Steuerentlastungen und Pflegebudget

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 670/2024 vom 9.10.2024

Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag über die Entwürfe des Steuerfortentwicklungsgesetzes (20/12778) und des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (20/12783) der Bundesregierung mit vier Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen beraten. Dabei gab es auch einen Appell an den Gesundheitsausschuss. Anlass ist die geplante Teilzeitaufstockungsprämie. Mit dieser sollen erhöhte Zuschläge für Teilzeitkräfte steuerfrei werden, die dauerhaft mehr arbeiten. Aus der CDU/CSU-Fraktion wurde indes darauf hingewiesen, dass Krankenhäuser solche Zuschläge nicht von den Krankenkassen refinanziert bekommen. Im Rahmen des Pflegebudgets bezahlten die Kassen lediglich Tariflöhne. Damit könnten die Maßnahme ausgerechnet in der Krankenpflege ins Leere laufen, ein Bereich, der von einer hohen Teilzeitquote geprägt ist, und der eigentlich mit der Maßnahme adressiert werden solle, so die Warnung aus der Unionsfraktion.

Geprüft werde derzeit noch die generelle Steuerfreiheit von Zuschlägen auf geleistete Überstunden, berichtete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Katja Hessel (FDP). Es gehe dabei aber nicht darum, die Entlohnung von Überstunden generell steuerlich zu befreien. Das wurde auch vonseiten der SPD-Fraktion betont.

Diese bezifferte die Entlastungswirkung der beiden Gesetze für Bürger und Unternehmen auf 21 Milliarden Euro. Aus Sicht der SPD-Fraktion bestätigten die Sachverständigen in der Anhörung am vergangenen Montag, dass die Überführung der bisherigen Steuerklassen III und V für Verheiratete in die Klasse IV mit Faktorverfahren sinnvoll sei.

Bei der Unionsfraktion stößt genau dies auf Ablehnung. Es wurden Zweifel geäußert, dass das in diesem Zusammenhang geplante standardisierte Verfahren funktionieren werde. Begrüßt wurde dagegen die geplante Erhöhung der steuerlichen Freibeträge. Dies sei allerdings keine Entlastung, sondern eine gebotene Verhinderung von Mehrbelastung, die man unterstütze. Positiv bewertet wurde auch ein Änderungsantrag, demzufolge die Bemessungsgrenzen bei der steuerlichen Förderung von elektrisch betriebenen Dienstwagen steigen sollen. Hier will die Ampel-Koalition die Grenze des Bruttolistenpreises von 70.000 auf 95.000 Euro erhöhen und Abschreibungsmöglichkeiten verbessern. Aus der Unionsfraktion kam dazu der Vorschlag, die Obergrenze gänzlich zu streichen. Dies würde der Entbürokratisierung und der Stärkung der deutschen Automobilwirtschaft dienen.

Hingewiesen wurde noch darauf, dass die Entlastung von 21 Milliarden Euro sich auf vier Jahre verteile. Unterm Strich werde die Mittelschicht aufgrund der steigenden Sozialabgaben belastet.

Widerspruch dazu kam vonseiten der Grünen-Fraktion. Dort wurde darauf verwiesen, dass eine vierköpfige Familie um 1.500 Euro pro Jahr entlastet werde. Außerdem werde mit der Wachstumsinitiative kurzfristig ein Wachstumsimpuls für die Volkswirtschaft von 0,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gesetzt, langfristig von 0,8 Prozent. Das gelinge vor allem, wenn Anreize für mehr Beschäftigung gesetzt würden. Auch die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen verwies auf die Anhörung, in der diesbezüglich auch das Thema einer verbesserten Betreuung von Kindern angemahnt worden sei.

Ebenfalls auf die Expertenanhörung bezog sich die FDP-Fraktion. Viele Maßnahmen in den beiden Gesetzentwürfen seien dort positiv bewertet worden. Wichtig sei der Ausgleich der Kalten Progression, denn der Staat solle nicht von einer höheren Inflation profitieren. Die Liberalen hoben auch hervor, dass Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung künftig steuerfrei ausgezahlt werden dürfen. Mit dieser Änderung sollen Anreize für versicherungsfreie Beschäftigte im Rentenalter gesetzt werden. Ein Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen bezieht sich darauf.

Die FDP-Abgeordneten machten deutlich, dass sie sich weitere Investitionsanreize für Unternehmen vorstellen könnten, insbesondere eine höhere und entfristete degressive Abschreibung. Verwunderung wurde gezeigt, dass der Bundesrat mit seinen mehrheitlich unionsgeführten Ländern die im Gesetzentwurf geplante Anzeigenpflicht für Unternehmen bei nationaler Steuergestaltung nicht in seiner Stellungnahme kritisiert habe.

Für die AfD-Fraktion ändern die geplanten steuerlichen Entlastungen nichts an der Gesamtsituation der strauchelnden deutschen Wirtschaft. Sie spricht sich unter anderem für eine Indexierung der steuerlichen Freibeträge aus, so dass diese automatisch mit der Inflation steigen. Das würde dem Finanzausschuss viele Sitzungen ersparen, hieß es, und für die Beteiligten Berechenbarkeit schaffen. Kritik wurde geäußert an der geplanten Änderung der Gemeinnützigkeit. Künftig sollen gemeinnützige Vereine sich gelegentlich politisch äußern dürfen ohne Schaden für ihren steuerlichen Gemeinnützigkeitsstatus. Es sei dabei nicht klar, was gelegentlich bedeute. Gewarnt wurde vor einer Politisierung der Zivilgesellschaft.

Für die Gruppe Die Linke geht die steuerliche Entlastung zu weit. Vom Ausgleich der Kalten Progression profitierten vor allem Gut- und Besserverdiener. Wer die Mitte der Gesellschaft entlasten wolle, solle die Sozialabgaben senken. Das würde dann auch vor allem den Bundeshaushalt treffen, nicht wie jetzt zu erheblichem Teil die Länder. Diese könnten die Steuermindereinnahmen, die mit den Gesetzentwürfen einhergehen, nicht tragen. Die Linke verlangt Kompensationen.

Sie kritisierte ferner die Ausweitung des Dienstwagenprivilegs. Es wäre besser gewesen, dieses Geld für das Deutschlandticket zu nutzen, hieß es mit Blick auf zu erwartende Preiserhöhungen dort.

Länder warnen vor Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 661/2024 vom 8.10.2024

Der Bundesrat warnt in seiner Stellungnahme (20/13159) zum Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz (20/12778) vor Ausfällen für die Kommunen bei der Gewerbesteuer in Milliardenhöhe. Zugleich schreibt die Länderkammer, dass der Gesetzentwurf hinter dem Anspruch zurückbleibe, nachhaltiges Wachstum zu schaffen und zusätzliche Investitionen zu unterstützen. Dieses Ziel der Bundesregierung begrüßen die Ländervertreter indes.

Sie kritisieren dagegen die kurze Frist, sich auf Änderungen einstellen zu können: Die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf erst in der parlamentarischen Sommerpause beschlossen, einzelne Regelungen sollten jedoch bereits am 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bedürfnisse der Praxis und die vielfach geäußerte Forderung nach einer verlässlichen und planbaren Steuerpolitik hin“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Länder üben eine Reihe von Kritikpunkten an dem Gesetzentwurf. Unter anderem wollen sie die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter stärker als die Bundesregierung erhöhen und schlagen 1.000 statt 800 Euro vor. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies allerdings „aus haushälterischen Gründen nicht darstellbar“, wie es in deren Gegenäußerung heißt.

Prüfen will die Bundesregierung indes, ob eine Bagatellgrenze bei zu hoher Steuerfreistellung für das Kurzarbeitergeld eingeführt wird. Die Bundesländer verweisen darauf, dass Arbeitgeber bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld vor der schwierigen und fehleranfälligen Aufgabe stünden, die korrekte Lohnsteuerzahlung zu berechnen. Deshalb müssten sie im Nachhinein oftmals Anzeigen beim Finanzamt vornehmen. Sie sprechen sich deshalb für eine Grenze aus, bis zu der eine Anzeige entbehrlich sein soll. Einen konkreten Betrag nennt der Bundesrat nicht.

Steigen sollen aus Sicht des Bundesrats der Übungsleiterfreibetrag (von 3.000 auf 3.300 Euro) und die Ehrenamtspauschale (von 840 auf 900 Euro). Auch das will die Bundesregierung prüfen, weist jedoch unter anderem darauf hin, dass die Pauschalen bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 um 25 Prozent gestiegen seien.

Nicht generell ablehnend äußert sich die Bundesregierung auch zu einem Vorschlag, der eine Änderung im Steuerrecht für gemeinnüztige Vereine betrifft. Hier sieht der Gesetzentwurf bisher vor, das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung abzuschaffen. Die Länder lehnen das ab, wollen statt dessen die bisherige Betragsgrenze auf 80.000 Euro erhöhen. „Auch bei Jahreseinnahmen in dieser Höhe ist nicht mit einer übermäßigen Vermögensbildung durch die steuerbegünstigten Körperschaften zu rechnen“, heißt es in der Stellungnahme dazu.

Auch im Unternehmenssteuerrecht herrschen unterschiedliche Sichtweisen zwischen Bund und Ländern. Hier lehnt die Bundesregierung weitere Erhöhungen der Gewinn- und Umsatzgrenzen zu steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ab.

Debatte über Entlastungen im Steuerrecht

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 658/2024 vom 7.10.2024

Die Entlastungswirkungen des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (20/12783) und des Steuerfortentwicklungsgesetzes (20/12778) haben Sachverständige am Montagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses diskutiert. Dabei forderte Katja Rietzler von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, Steuern und Sozialabgaben zusammen zu betrachten. „Wir können nicht damit rechnen, dass die Haushalte in der Breite entlastet werden“, erklärte sie. Zwar finde Entlastung im Steuersystem mit den beiden Gesetzentwürfen statt. Insbesondere bei mittleren Einkommen werde das aber infolge steigender Sozialabgaben aufgezehrt.

Matthias Warneke vom Bund der Steuerzahler, geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, betonte dagegen das verfassungsrechtliche Gebot, den steuerlichen Grundfreibetrag wie im Gesetzentwurf vorgesehen zu erhöhen. Er lobte die im Gesetzentwurf vorgesehene Rechtsverschiebung der Eckwerte im Einkommensteuertarif, mit denen die Koalition die sogenannte Kalte Progression ausgleichen will. „Es ist extrem wichtig, das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Steuerrecht zu wahren, und zwar die reale Leistungsfähigkeit“, sagte Warneke. Er warnte, dass andernfalls die Kalte Progression den „Fiskus zum Inflationsgewinner“ mache.

Dass der Abbau der Kalten Progression auch positive gesamtwirtschaftliche Effekte auf das Wirtschaftswachstum habe, lobte Klaus Michelsen vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VfA), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Michelsen begrüßte mit Blick auf die Konjunktur aber insbesondere die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten auf unternehmerische Investitionen. Er bedauerte, dass bereits im Wachstumschancengesetz (20/9341) die Klimaschutzprämie als steuerliche Förderung gescheitert sei.

Michelsen äußerte sich auch positiv zu einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der eine „Teilzeitaufstockungsprämie“ vorsieht. Diese sieht vor, dass Arbeitnehmer in Teilzeit bis zu 4.500 Euro steuerfreie Entgelte ihres Arbeitgebers als Zusatz zu ihrem bisherigen Lohn bekommen können, wenn sie ihre Arbeitszeit dauerhaft erhöhen. „Das ist bedenkenswert“, sagte Michelsen und erklärte unter Verweis auf den Fachkräftemangel, der die Wirtschaft lähme: „Die Teilzeit ist die eigentliche Reserve am Arbeitsmarkt.“

Vor negativen Effekten für das Wirtschaftswachstum aufgrund neuer Bürokratie warnten Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband und Monika Wünnemann vom Bund der Deutschen Industrie (BDI), beide als Sachverständige geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Beide sprachen sich gegen eine Anzeigenpflicht für Unternehmen aus mit Blick auf nationale Steuergestaltung. „Die Unternehmen können keine weitere Bürokratie verkraften“, sagte Wünnemann. Mein sprach gar von einem „großen Humbug“.

Einen Ausgleich der steuerlichen Mindereinnahmen infolge der Entlastungen forderte Uwe Zimmermann von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Die erhöhten degressiven Abschreibungsmöglichkeiten würden die kommunalen Haushalte treffen, die aber zugleich gefordert seien bei Investitionen. „Wir fordern eine Kompensation der Steuermindereinnahmen“, sagte Zimmermann. Denkbar sei aus seiner Sicht als Ausgleich ein höherer Umsatzsteueranteil für die Städte und Gemeinden.

Positiv über einen weiteren Aspekt in dem Gesetzentwurf äußerte sich Steffen Diefenbach-Trommer von der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, Sachverständigenrat auf Vorschlag der Gruppe Die Linke. Er lobte die „Demokratieklausel“, derzufolge sich gemeinnützige Organisationen künftig im Einzelfall politisch äußern dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren. „Das ist ein Fortschritt“, sagte Diefenbach-Trommer. Auch Vereine seien Grundrechtsträger. „Wir sollten demokratiefördernde Organisationen stärken“, forderte Diefenbach-Trommer. Er sprach sich für „neue Zwecke der Förderung“ aus und nannte beispielsweise Rechtsstaatlichkeit.

Die Aufzeichnung sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen finden sich hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/1021398-1021398

Quelle: bundestag.de

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