Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

NVL: Werbungskostenabzug - Ausgaben für Feier aufteilen

 

Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Presseinformation Nr. 35/2015 vom 22. Oktober 2015

Für das Finanzamt sind Aufwendungen für eine Feier keine Werbungskosten, wenn die Veranstaltung sowohl berufliche als auch private Gründe hatte. Der Bundesfinanzhof lässt nunmehr jedoch den steuermindernden Abzug des beruflichen Kostenanteils zu, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin zu einer aktuellen Gerichtsentscheidung.

"Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps." Dieser sprichwörtliche Grundsatz könnte auch dem Aufteilungsverbot der Finanzverwaltung zugrunde liegen. Hintergrund ist, dass beruflich und privat veranlasste Aufwendungen insgesamt nicht anerkannt werden, wenn eine Trennung nicht möglich ist. Davon gehen die Finanzämter in der Praxis sehr oft aus und verweigern den anteiligen Werbungskostenabzug, obwohl selbst die Lohnsteuerrichtlinien eine Aufteilung im Schätzungswege zulassen.

Ein solcher Fall lag auch der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes zugrunde. Ein Steuerberater veranstaltete anlässlich seines Geburtstags und seiner bestandenen Steuerberaterprüfung eine größere Feier. Insgesamt rund 100 Kollegen, Freunde und Angehörige nahmen die Einladung an. Der Arbeitnehmer teilte die Kosten seiner Feier durch die Zahl der Anwesenden. Für die Aufwendungen der 46 dienstlich eingeladenen Personen beantragte er den Abzug als Werbungskosten. Das Finanzamt bewertete die Feier jedoch insgesamt als "Privatvergnügen" und strich die Werbungskosten. Das Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Finanzamtes.

Der Bundesfinanzhof sah die Sache anders und entschied, dass die Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine "Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können" (Urteil vom 8.7.2015, veröffentlicht am 21.10.2015, Az. VI R 46/14). Voraussetzung ist, dass sich der beruflich veranlasste Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben nachprüfbar abgrenzen lässt. Das sahen die Richter anhand der Gäste, die entweder zum beruflichen oder zum privaten Umfeld des Veranstalters gehörten, grundsätzlich als gegeben an. Sie betonten aber auch, dass nicht jede Einladung eines Arbeitskollegen beruflich veranlasst ist, da enge Mitarbeiter häufig auch private Kontakte pflegen.

NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft begrüßt die Entscheidung: "Der BFH geht hier einen weiteren Schritt, um gemischte berufliche und private Aufwendungen von Arbeitnehmern nach objektiven Kriterien aufzuteilen und für den beruflichen Anteil den Werbungskostenabzug zu gestatten." Das ist bereits in anderen Bereichen möglich, so bei Reisekosten oder bei der Nutzung von Computern und anderen Arbeitsmitteln. "Die anstehende Entscheidung des BFH zur Kostenaufteilung für ein häusliches Arbeitszimmer, das privat mitgenutzt wird oder räumlich nicht abgetrennt ist, könnte ebenfalls in diesem Sinne erfolgen", hofft Rauhöft.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR