BDL: Einkommensteuererklärung für 2015 - Frist 31. Mai 2016 für viele Arbeitnehmer bedeutungslos
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Pressemeldung vom 27. Mai 2016
Grundsätzlich ist der 31. Mai 2016 der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2015. Für viele Arbeitnehmer ist diese Frist jedoch bedeutungslos. Nur in ganz bestimmten Fällen gilt dieser Abgabetermin auch für Arbeitnehmer, nämlich dann, wenn sie verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben (so genannte Pflichtveranlagungsfälle). Das ist beispielsweise der Fall, wenn:
-
positive Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung und / oder ausländische Kapitaleinkünfte von mehr als 410,-- Euro bezogen wurden,
-
die erhaltenen Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder Krankengeld 410,-- Euro übersteigen,
-
bei einem der zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartner die Steuerklasse V, VI oder IV Faktor angewandt worden ist oder
-
Arbeitnehmer das Finanzamt veranlasst haben, einen Freibetrag in die Lohnsteuerabzugsmerkmale aufzunehmen (z.B. für Werbungskosten, Verluste aus Vermietung und Verpachtung). Ein Körperbehindertenpauschbetrag als Freibetrag führt dagegen nicht zur Pflichtveranlagung.
Ansonsten sind Arbeitnehmer regelmäßig nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sie können zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückbekommen, indem sie trotzdem eine Steuererklärung einreichen (so genannte Antragsveranlagung).
Für diese Arbeitnehmer gilt der Termin 31. Mai 2016 nicht, vielmehr müssen sie lediglich die vierjährige Festsetzungsverjährungsfrist beachten. Das bedeutet, deren Einkommensteuererklärung kann bis 31.12.2016 sogar noch für das Veranlagungsjahr 2012 abgegeben werden.
Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine: „Liegen die Werbungskosten eines Arbeitnehmers über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR, wurden Kirchensteuer einbehalten oder Spenden getätigt oder übersteigen die Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen die zumutbare Eigenbelastung, führt die Abgabe der Steuererklärung regelmäßig zu einer Steuererstattung. Für Lohnsteuerhilfevereine gilt übrigens auch bei den Pflichtveranlagungen der Arbeitnehmer eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2016.“
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera