Anpassung an EU-Recht: Umsatzsteuer auch für juristische Personen öffentlichen Rechts
Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung 08.09.2016
Kiel. Das Finanzministerium weist auf eine geänderte Rechtspraxis infolge mehrerer Urteile des Bundesfinanzhofes hin. Die Richter hatten die bisherige nationale Rechtspraxis beanstandet, nach der bislang juristische Personen öffentlichen Rechts ihre Tätigkeiten weitestgehend nicht der Umsatzsteuer unterwerfen mussten, und eine Anpassung an das europäische Mehrwertsteuerrecht angemahnt. Das europäische Mehrwertsteuerrecht schreibt eine Besteuerung grundsätzlich vor, wenn andernfalls größere Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen drohen.
Neu geregelt wurden die Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand in Form des § 2b Umsatzsteuergesetz, die Neuregelung wurde damit stärker auf die Wettbewerbsbedingungen ausgerichtet. Alle öffentlich-rechtlichen Einrichtungen müssen künftig stets die Wettbewerbsrelevanz ihrer entgeltlichen Aktivitäten im Auge behalten und gegebenenfalls Umsatzsteuer abführen. Der Gesetzgeber hat daher einen langen Übergangszeitraum eingeräumt. Wer bis Ende 2016 wirksam beim Finanzamt eine sogenannte Optionserklärung abgibt, kann danach das alte Recht noch bis zu weiteren vier Jahren anwenden. Ohne Option würde die Neuregelung bereits zum 1.1.2017 in Kraft treten.
Finanzministerin Monika Heinold: „Ich erinnere bei der Gelegenheit daran, dass alle juristischen Personen öffentlichen Rechts von der Neuregelung betroffen sind. Also auch Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts sowie kirchenrechtliche Körperschaften. Für sie alle läuft die Frist am Ende des Jahres aus, innerhalb derer sie beim Finanzamt erklären können, wie sie künftig umsatzsteuerlich zu behandeln sind
.“
Auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold hat das Kabinett am 6. September beschlossen, die rechtliche Option für das Land zu ziehen, nach der bis zum 1.1.2021 Zeit bleibt um zu überprüfen, ob und welche seiner Tätigkeiten zukünftig zu besteuern sind. Um den Betroffenen eine Hilfestellung bei der Abgabe der Optionserklärung zu geben, hat das Finanzministerium auf seiner Homepage Hinweise zur Abgabe der Optionserklärung veröffentlicht. Außerdem gibt es ein Musterschreiben zum Runterladen. Zu Fragen der Abwicklung der Wahlrechtsausübung erteilen in Einzelfällen auch die zuständigen Finanzämter oder das Finanzministerium Auskunft.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera