BdSt: Wir fordern wirkliche Entlastungen für 2017!
BdSt kritisiert die minimalen Steuersenkungspläne der Bundesregierung
Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung 09.09.2016
Das ist zu wenig! „In Wahrheit handelt es sich auch nicht um Steuersenkungen, sondern um pures Verfassungsrecht“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel zu den Plänen der Bundesregierung. Die angekündigte Erhöhung des Grundfreibetrags bringt den Bürgern nur rund drei Euro mehr im Monat – dies hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) ausgerechnet. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, den Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag regelmäßig anzupassen, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.
Bei der angekündigten Entlastung von insgesamt 6,3 Milliarden Euro für die Jahre 2017 und 2018 dürfte es sich aber nur um das absolute Anpassungsminimum handeln, betont der BdSt. Bei der historisch guten Einnahmesituation von Bund, Ländern und Kommunen ist ein mutigerer Entlastungsschritt drin! „Vor allem der Abbau des leidigen Solidaritätszuschlags würde die Bürger endlich spürbar entlasten.“
Immerhin soll das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und auch die ungerechte kalte Progression erfassen. Dann würde die Entlastung bereits auf der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2017 stehen. In den Vorjahren hatte der Gesetzgeber die erforderlichen Anpassungen so spät vorgenommen, dass die Steuererleichterung erst Mitte des Jahres bei den Bürgern ankam. Zudem mussten dann jeweils die Lohnabrechnungen rückwirkend bis zum Jahresanfang korrigiert werden. Dieser enorme Aufwand bleibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern erspart, wenn die Regierungskoalition das Versprechen auf schnelle Umsetzung einhält.
Zum Hintergrund
Die Bundesregierung ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht anfertigen zu lassen und umzusetzen. In diesem Bericht wird errechnet, welcher Betrag den Bürgern steuerfrei bleiben muss. Der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag müssen dann entsprechend angepasst werden. Regelmäßig hebt die Regierung bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags aus sozialpolitischen Gründen auch das Kindergeld an. Zudem hatte der Bundestag im Jahr 2010 entschieden, dass gemeinsam mit dem Existenzminimumbericht ein Bericht über das Ausmaß der kalten Progression vorgelegt werden soll.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera