Im Positionspapier "Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise" listet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auch Vorschläge gegen die aktuell festgestellte Investitionsblockade auf. Die Maßnahmen sind ohne große Belastung der öffentlichen Haushalte schnell umsetzbar.
Die Investitionen deutscher Unternehmen in ihre Ausrüstung sind im Corona-Krisenjahr 2020 um mehr als 13 Prozent gesunken. Auch andere aktuelle Daten sprechen nach den Worten von DIHK-Präsident Peter Adrian noch im Herbst 2021 für eine anhaltende Investitionsblockade in der deutschen Wirtschaft. "Viele Unternehmen zögern aktuell, in Anlagen und Maschinen zu investieren – und das nicht allein wegen Corona", sagte Adrian in Gesprächen mit mehreren Medien. "Vielfältige Unsicherheiten kommen zusammen und bremsen die Investitionen – von Lieferkettenproblemen über Fachkräftemangel bis zu steigenden Energiekosten." Investitionen seien aber ein zentraler Baustein für nachhaltiges Wachstum.
Als ein Element gegen den Investitionsstau hat der DIHK jetzt sein nach Konsultationen mit den IHKs entstandenes Positionspapier "Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise" veröffentlicht. "Gerade die Steuer- und Finanzpolitik kann in dieser Situation einen wichtigen Beitrag leisten, die entstandene Investitionsblockade zu lösen", so Adrian. "Denn die Steuerbelastung für deutsche Betriebe liegt inzwischen deutlich höher als im Durchschnitt der anderen Industriestaaten." Im Schnitt werden deutsche Unternehmen auf Betriebsebene mit rund 30 Prozent belastet – sieben Prozentpunkte mehr als das Mittel vergleichbarer OECD-Länder.
Die DIHK-Vorschläge für eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung sind nach Einschätzung von Adrian ohne große Belastung der öffentlichen Haushalte schnell umsetzbar: "Beschleunigte Abschreibungen bis hin zu einer zeitweisen Sofortabschreibung wären ein starkes Startsignal für Investitionen", so der DIHK-Präsident. Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 sollten Betriebe leichter mit Gewinnen aus früheren Jahren verrechnen können.
"Darüber hinaus haben die Unternehmen insbesondere in puncto Beschleunigung der Verfahren konkrete Erwartungen an die nächste Bundesregierung", sagte Adrian. Die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Beschleunigung von Betriebsprüfungen, schnellere verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung und insgesamt die Vereinfachung der Steuererhebung würden die Betriebe in ihrer täglichen Praxis merklich entlasten. Unternehmen bräuchten attraktivere Rahmenbedingungen, um wieder stärker zu investieren. Die nächste Bundesregierung sollte "nach vielen Jahren mit wenig Bewegung bei den Steuern auch durch eine kluge Steuerpolitik für eine Aufbruchstimmung" bei den Unternehmen sorgen.
Der DIHK-Vorstand hat im Positionspapier die folgenden fünf Leitlinien für eine Reform der Unternehmensbesteuerung formuliert:
Das komplette DIHK-Positionspapier "Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise" finden Sie hier zum Download (PDF, 1 MB).
Quelle: dihk.de
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