Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Berlin: Änderung des Vergnügung-, des Übernachtung- und des Zweitwohnungsteuergesetzes

Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei / Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilungen vom 26.11.2024

Senat beschließt Änderung des Vergnügungsteuergesetzes

Aus der Sitzung des Senats am 26. November 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. November 2024 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers die Änderung des Vergnügungsteuergesetzes beschlossen. Das Vergnügungsteuergesetz wird dahingehend geändert, dass der Steuersatz für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit zum 1. Januar 2025 von derzeit 20 Prozent auf 25 Prozent der Bemessungsgrundlage erhöht wird. Hiermit können jährliche Mehreinnahmen aus der Vergnügungsteuer in Höhe von rund neun Millionen Euro erzielt werden.

In vielen Gemeinden Deutschlands (zum Beispiel Wolfsburg, Osnabrück, Albstadt, Breisach am Rhein) beträgt der Steuersatz für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit bereits 25 Prozent. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Januar 2023 entschieden, dass ein Steuersatz in Höhe von 25 Prozent des Einspielergebnisses nicht gegen die durch Art. 12 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG gewährleistete Berufsfreiheit der Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen und der sonstigen gewerblichen Aufstellerinnen und Aufsteller von Geldgewinnspielautomaten verstößt (Az. 9 KN 238/20).

Senat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Übernachtungsteuergesetzes

Aus der Sitzung des Senats am 26. November 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. November 2024 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Gesetzentwurf zur Änderung des Übernachtungsteuergesetzes beschlossen. Das Land Berlin erhebt seit dem 1. Januar 2014 eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb. Der Steuersatz beträgt seit seiner Einführung unverändert fünf Prozent der Bemessungsgrundlage.

Ab dem 1. Januar 2025 soll der Steuersatz von fünf Prozent auf 7,5 Prozent angehoben werden. Hiermit können jährliche Mehreinnahmen zur Stärkung des Landeshaushalts in Höhe von rund 45 Millionen Euro generiert werden. In Dortmund (seit 1. April 2023) und Flensburg (seit 1. Januar 2018) zum Beispiel beträgt der Steuersatz bei der Beherbergungsabgabe bereits 7,5 Prozent. Darüber hinaus soll künftig die Begrenzung der Besteuerung auf 21 zusammenhängende Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb entfallen. Für Beherbergungsbetriebe, die im Vertrauen auf die bislang geltende Rechtslage Übernachtungen rechtsverbindlich vereinbart haben, sieht der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung vor.

Außerdem sollen die Erklärungs- und Anzeigepflichten angepasst werden. Ab dem 1. Januar 2026 sollen Steueranmeldungen zur Übernachtungsteuer nicht mehr monatlich, sondern nur noch vierteljährlich abzugeben sein. Die Steueranmeldungen sind künftig auf elektronischem Weg zu übermitteln. Hierzu sieht der Gesetzentwurf ergänzend eine Härtefallregelung vor. Durch diese Änderungen wird der Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Steuerverwaltung als auch auf Seiten der Beherbergungsbetriebe reduziert und ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.

Senat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes

Aus der Sitzung des Senats am 26. November 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. November 2024 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll der Steuersatz bei der Zweitwohnungsteuer von 15 Prozent auf 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete angehoben werden. Damit sollen nicht nur höhere Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer generiert werden, sondern zugleich ein Anreiz geschaffen werden, Hauptwohnsitze nach Berlin zu verlegen. Diese zusätzlichen Hauptwohnsitze führen zu Mehreinnahmen bei der Steuerverteilung und Steuerzerlegung im Finanzkraftausgleich.

Der Begriff der Zweitwohnung soll außerdem umfassender ausgestaltet werden. Dadurch sollen insbesondere auch Untermieterinnen und Untermieter der Zweitwohnungsteuer unterliegen, wenn ihnen ein Wohnungsanteil zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs als Nebenwohnung dient. Durch die Ausweitung des Begriffs der Zweitwohnung sollen weitere Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer erzielt werden. Der Gesetzentwurf wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht.


  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR