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FG Münster zum Vorsteuerabzug aus einem überwiegend privat genutzten Einfamilienhaus

Finanzgericht Münster 7.5.2015, 5 K 2354/12 U (veröffentlicht am 15.6.2015)

Umsatzsteuer - Zum Vorsteuerabzug einer KG aus den Herstellungskosten eines Einfamilienhauses, das deren Gesellschafter/Geschäftsführer bewohnen und in dem auch ein Gästezimmer für (potentielle) Kunden der KG bereitgehalten wird

Streitig ist, ob ein Wohngebäude, das von den Gesellschaftern/Geschäftsführern der Klägerin unentgeltlich zu Wohnzwecken genutzt wird und in dem sich ein Kunden-Gästezimmer und ein Gäste-WC befinden, nach den Grundsätzen der so genannten Seeling-Rechtsprechung insgesamt dem Unternehmen zugeordnet werden kann mit der Folge des vollen Vorsteuerabzugs.

(...)

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2015/5_K_2354_12_U_Urteil_20150507.html