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BMF: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108)

Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 € auf 50 € zum 1. Januar 2024

Bundesministerium der Finanzen 12. Juli 2024, III C 3 - S 7015/23/10002 :001 (DOK 2024/0499981)

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeines
II. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Anwendungsregelung
Schlussbestimmungen

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Allgemeines

1 Durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 EStG von 35 € auf 50 € angehoben.

II. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

2 Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 12. Juni 2024 – III C 2 – S 7300/22/10001 :001 (2024/0514307), BStBl I S. 1041, geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Abschnitt 3.3 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 11 Satz 2 wird die Angabe „35 €“ durch die Angabe „50 €“ ersetzt.

b) In Absatz 12 Satz 1 wird die Angabe „35 €“ durch die Angabe „50 €“ ersetzt.

2. Abschnitt 15.6 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe „35 €“ durch die Angabe „50 €“ ersetzt.

bb) In Satz 4 wird die Angabe „35 €-Grenze“ durch die Angabe „50 €-Grenze“ ersetzt.

b) Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 wird die Angabe „35 €“ durch die Angabe „50 €“ ersetzt.

bb) Beispiel Satz 3 wird wie folgt gefasst:

3Im Dezember 01 erhält B von A aus Anlass des Weihnachtsfestes ein Weinpräsent, das A im Dezember 01 für 50 € zuzüglich 9,50 € Umsatzsteuer gekauft hatte.“

3. In Abschnitt 15.12 Abs. 3 Beispiel 1 wird die Angabe „35 €“ durch die Angabe „50 €“ ersetzt.

Anwendungsregelung

3 Die Grundsätze dieses Schreibens gelten für alle Umsätze ab dem 1. Januar 2024.

Schlussbestimmungen

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Herunterladen bereit.