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BMF: Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG) - Verzeichnis der Länder, zu denen Gegenseitigkeit festgestellt ist

(Stand: 1. April 2017)

Bundesministerium der Finanzen 18. April 2017, III C 3 - S 7433/11/10005 (DOK 2017/0343411)

Hiermit übersende ich das Verzeichnis der Länder, zu denen die Gegenseitigkeit nach § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist, nach dem Stand vom 1. April 2017. Folgendes Land wurde neu in das Verzeichnis aufgenommen: Republik Moldau.

Das Verzeichnis tritt an die Stelle des mit BMF-Schreiben vom BMF-Schreiben vom 19. Juli 2013 - IV D 3 - S 7433/11/10005 (2013/06984806), BStBl I 2013 S. 923 = SIS 13 20 21, bekannt gegebenen Verzeichnisses nach dem Stand vom 1. Juli 2013.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer - BMF-Schreiben/Allgemeines zum Herunterladen bereit.

Anlage zum BMF-Schreiben vom 18. April 2017
- III C 3 - S 7433/11/10005 (2017/0343411) -

Verzeichnis der Länder, zu denen Gegenseitigkeit im Sinne des § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist
(Stand: 1. April 2017)

Ägypten
Äthiopien
Afghanistan
Algerien
Angola
Argentinien
Armenien
Australien
Bahrain
Bangladesh
Belgien
Brasilien
Brunei Darussalam
Bulgarien
Chile
China (Volksrepublik)
Dänemark
Finnland
Frankreich
Georgien
Ghana
Griechenland
Großbritannien
Hongkong
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Irland
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jordanien
Kanada
Kasachstan
Katar
Kenia
Korea (Republik)
Kroatien
Kuba
Kuwait
Lettland
Libanon
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malaysia
Malta
Marokko
Mauritius
Mazedonien
Moldau
Mongolei
Montenegro
Namibia
Nepal
Neuseeland
Niederlande
Nigeria
Norwegen
Österreich
Oman
Pakistan
Paraguay
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
Sambia
Saudi-Arabien
Schweden
Schweiz
Serbien
Seychellen
Singapur
Slowakische Republik
Slowenien
Somalia
Spanien
Sudan
Südafrika
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Thailand
Tschechische Republik
Türkei
Turkmenistan
Tunesien
Ukraine
Ungarn
Usbekistan
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten von Amerika
Vietnam
Weißrussland
Zimbabwe
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    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

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