Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13 b UStG) bei der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände
OFD Frankfurt 29.2.2012, S 7279 A - 5 - St 113
Für Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen durch den Sicherungsgeber (Besitzer des Sicherungsgutes) an den Sicherungsnehmer (z.B. die Bank) außerhalb des Insolvenzverfahrens schuldet der Sicherungsnehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist (§ 13 b Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 UStG).
Werden Gegenstände des Unternehmensvermögens zur Sicherung bestehender Verbindlichkeiten übereignet, kommt es erst mit Eintritt der Verwertungsreife und der damit einhergehenden Verwertung des Gegenstandes zu den folgenden Umsätzen (vgl. Abschn. 1.2 Abs. 1 b UStAE):
1. Verwertung durch den Sicherungsnehmer (sog. Doppelumsatz)
Veräußert der Sicherungsnehmer den sicherungsübereigneten Gegenstand im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen privaten Erwerber, findet zwischen dem Sicherungsnehmer und dem privaten Erwerber und gleichzeitig zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer jeweils eine Lieferung statt, vgl. Abschn. 1.2 Abs. 1 UStAE.
Der Sicherungsnehmer schuldet die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG als Leistungsempfänger für die an ihn erbrachte Lieferung und gleichzeitig für die Lieferung, die er an den privaten Erwerber ausgeführt hat.
2. Verwertung durch den Sicherungsgeber im Namen und für Rechnung des Sicherungsnehmers (sog. Doppelumsatz)
Zu einem Doppelumsatz kommt es auch, wenn nach Eintritt der Verwertungsreife der Sicherungsgeber im Namen des Sicherungsnehmers das Sicherungsgut veräußert. Gleiches gilt auch, wenn die Veräußerung zwar durch den Sicherungsnehmer aber im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers erfolgt, vgl. Abschn. 1.2 Abs. 1 Satz 4 UStAE.
In diesen Fällen schuldet der Sicherungsnehmer die Umsatzsteuer für die an ihn ausgeführte Lieferung nach § 13 b UStG und gleichzeitig für die Lieferung an den privaten Erwerber nach § 13 a UStG.
3. Verwertung durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers (sog. Dreifachumsatz)
Veräußert der Sicherungsgeber das Sicherungsgut hingegen im eigenen Namen und auf Rechnung des Sicherungsnehmers, liegt ein sog. Dreifachumsatz vor. Dieser ist wie folgt zu beurteilen (vgl. hierzu Abschn. 1.2 Abs. 1 a UStAE):
- Die ursprüngliche Sicherungsübereignung wird zu einer Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer. Für diese Lieferung schuldet der Sicherungsnehmer die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG.
- Zugleich liegt zwischen dem Sicherungsnehmer und dem Sicherungsgeber eine Lieferung im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes nach § 3 Abs. 3 UStG vor, bei der der Sicherungsgeber als Abnehmer gilt. Die entgeltliche Lieferung an den Erwerber wird vom Sicherungsgeber ausgeführt. Für beide Lieferungen schuldet jeweils der leistende Unternehmer die Steuer nach § 13 a UStG.
4. Verwertung im vorläufigen Insolvenzverfahren
Erfolgt die Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände bei Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters, gelten die Ausführungen zu Tz. 1 bis 3 entsprechend.
Wird das Sicherungsgut hingegen durch einen starken vorläufigen Insolvenzverwalter verwertet, ist § 13 b Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht anzuwenden.
Im Übrigen findet § 13 b Abs. 2 Nr. 2 UStG in den vorgenannten Fällen keine Anwendung, wenn der Sicherungsgeber kein Unternehmer i.S. des § 2 UStG ist oder wenn er nach § 19 Abs. 1 UStG als Kleinunternehmer behandelt wird.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera