Bayerisches LfSt: Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten
Bayerisches Landesamt für Steuern, S 7222.1.1-1/23 St33 Stand: Januar 2024
Umsatzsteuerbefreiungen 1.1. § 4 Nr. 25 UStG 1.2. § 4 Nr. 23 UStG (Grundlage: Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) 1.3. § 4 Nr. 18 UStG
Umsatzsteuerpflicht 2.1. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) 2.2. Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % für Umsätze, die ab dem 01.01.2024 erbracht werden (oder vor dem 01.07.2020 erbracht wurden) 2.3. Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% (bzw. 5 %) für Umsätze, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2023 ausgeführt wurden
Die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten unterliegen - je nach Organisationsform - der Befreiung von der Umsatzsteuer oder dem ermäßigten bzw. dem allgemeinen Umsatzsteuersatz. Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die verschiedenen Begünstigungsformen in diesem Bereich gegeben werden.