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Am 20.7.2022 veröffentlichte Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts

Niedersächsisches Finanzgericht, Newsletter 8/2022 vom 20. Juli 2022

Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts

Az. 1 K 267/19 – Urteil vom 24.03.2022
Maßgeblichkeit im Vergleichswertverfahren der von den Gutachteraussschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen

1. Der Gesetzgeber hat die Ermittlung von Vergleichspreisen und -faktoren explizit den Gutachterausschüssen aufgegeben, da diesen auf Grund ihrer besonderen Sach- und Fachkenntnis und ihrer größeren Ortsnähe sowie der in höherem Maße von Beurteilungs- und Ermessenerwägungen abhängigen Wertfindung eine vorgreifliche Kompetenz zukommt. Eine fachliche Überprüfung durch - mit geringerer Sachkunde ausgestattete- Gericht würde dem widersprechen.

2. Der Bedarf für den Erlass eines Feststellungsbescheids muss bei Eintritt der Bestandskraft des Feststellungsbescheids gegeben sein. Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Feststellungsverfahren über den Grundbesitzwert kann das für die Steuererhebung zuständige Finanzamt seine Entscheidung jederzeit ändern.

3. Die nach § 198 BewG dem Steuerpflichtigen zugewiesene Nachweislast geht über die reine Darlegungs- und Feststellungslast hinaus. Der Wert kann außer durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zum maßgeblichen Besteuerungsstichtag erzielten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück grundsätzlich nur durch die Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geführt werden.

Revision eingelegt – BFH-Az.: II R 17/22

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Az. 7 K 118/19 – Urteil vom 23.02.2022
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zur gesondert und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einer sog. Abrechnungsgesellschaft

Schließen sich mehrere Windkraftanlagenbetreiber zu einer Abrechnungsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen, um gegenüber den Energieversorgern an einem gemeinsamen Zählpunkt abzurechnen, besteht aufgrund der Gewerblichkeit dieser Tätigkeit die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zur gesondert und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.

Die Zahlungen bzw. die Weiterleitungen der anteiligen Einspeisevergütungen an die Gesellschafter sind Teil der Gewinnverteilung und stellen keine Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter dar.

rechtskräftig

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Az. 10 K 148/21 – Urteil vom 11.01.2022
Kindergeldanspruch für Spätaussiedler bereits ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland

Spätaussiedler, denen diese Eigenschaft gemäß § 15 BVFG durch das Bundesverwaltungsamt bescheinigt wird, erfüllen bereits ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland, mit der sie in Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 BVFG die Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 und können bereits ab dem Zeitpunkt der Einreise einen Kindergeldanspruch haben. Die Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 BVFG, in dem das Datum der Einreise vermerkt ist, wirkt insoweit auf das Datum der Einreise zurück.

rechtskräftig

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Az. 11 K 91/21 – Urteil vom 21.04.2022
Kindergeld: Altersgrenze von 25 Jahren ist verfassungsgemäß.

Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass der Gesetzgeber die Altersgrenze von 25 Jahren im Zuge der Corona-Pandemie nicht verlängert hat. Die nicht erfolgte Anpassung der Altersgrenze an die von den Bundesländern verlängerten Regelstudienzeiten für Studierende führt nicht zur Verfassungswidrigkeit.

rechtskräftig

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Az. 11 K 14125/19 – Urteil vom 15.07.2022
Haftungsbescheid gegen ausländische Vergütungsschuldner nach § 50 a EStG für künstlerische Darbietung

§ 50 a Abs. 4 Satz 1 EStG ist in Anwendbarkeit und Auslegung der Rechtsprechung des BFH und des EuGH europarechtskonform.

Einer Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 50 Abs. 4 EStG steht nicht entgegen, dass es sich bei den engagierten Künstlern um Ensembles handelt, die nach der Behauptung des Vergütungsschuldners durch ausländische Mittel gefördert worden sind.

Der Einbehaltungs- und Abführungspflicht stehen die Regelungen der DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Wohnsitzstaaten der Künstler und dem Sitzstaat des Vergütungsschuldners nicht entgegen.

Revision eingelegt – BFH-Az.: I R 35/21


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Quelle: finanzgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/newsletter-8-2022-vom-20-juli-2022-212994.html

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