Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

FG Berlin-Brandenburg: Ausschluss der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheides

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung 09/2023 vom 1.6.2023

Der 4. Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 05. April 2023 (Az. 4 V 4019/23) einen Ausschluss der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuerzerlegungsbescheides angeordnet.

In den Jahren 2016 bis 2018 waren Gewerbesteuermessbescheide für die Streitjahre 2014 bis 2016 ergangen. Seinerzeit waren das Finanzamt, die Antragstellerin und eine brandenburgische Gemeinde davon ausgegangen, dass die Antragstellerin ihre Geschäftsleitung und einzige Betriebsstätte in der betreffenden brandenburgischen Gemeinde habe. Entsprechend hatte die brandenburgische Gemeinde die Gewerbesteuer für die Streitjahre festgesetzt. Die Messbescheide und die Gewerbesteuerbescheide waren bestandskräftig geworden, und die Antragstellerin hatte die Gewerbesteuer gezahlt. Später kam die Finanzverwaltung im Zuge einer Prüfung zu der Einschätzung, in der brandenburgischen Gemeinde habe sich nur eine Scheinbetriebsstätte der Antragstellerin befunden. In Wahrheit sei die Geschäftsleitung und einzige Betriebsstätte in einer anderen Gemeinde in einem anderen Bundesland mit einem höheren Gewerbesteuerhebesatz zu verorten gewesen. Auf dieser Grundlage ergingen im Jahr 2022 Gewerbesteuerzerlegungsbescheide, in denen das Finanzamt der brandenburgischen Gemeinde 0% und der anderen Gemeinde 100% der Gewerbesteuermessbeträge zurechnete. Auf Antrag der Antragstellerin, welche Einspruch gegen die Zerlegungsbescheide eingelegt hatte, gewährte das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung der Zerlegungsbescheide. Nachdem die andere Gemeinde der Antragstellerin mitgeteilt hatte, dass die Folgeaussetzung der Vollziehung der von ihr erlassenen Gewerbesteuerbescheide nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werde, beantragte die Antragstellerin knapp drei Monate, nachdem das Finanzamt die Vollziehung der Zerlegungsbescheide ausgesetzt hatte, bei dem Finanzamt den Ausschluss der Sicherheitsleistung nach § 361 Abs. 3 Satz 3 AO. Die Finanzbehörde stellte sich auf den Standpunkt, dass dem der Eintritt der Bestandskraft der Aussetzungsverfügung entgegenstehe und dass zudem nicht überwiegend wahrscheinlich sei, dass der Einspruch gegen die Zerlegungsbescheide Erfolg haben werde.

Das Gericht hat sich dieser Einschätzung nicht angeschlossen. Das Unterlassen einer Anordnung des Ausschlusses der Sicherheitsleistung nach § 361 Abs. 3 Satz 3 AO erwachse nicht in Bestandskraft und sperre einen entsprechenden gerichtlichen Ausspruch nach §§ 69 Abs. 3 Satz 1, 2. Hs., Abs. 2 Satz 6 FGO nicht. Die Voraussetzungen der Anordnung lägen vor. Erforderlich sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die Anfechtung des Grundlagenbescheides (hier: der Gewerbesteuerzerlegungsbescheide, die Grundlagenbescheide für die Gewerbesteuerfestsetzung sind) mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein werde. Dies sei hier der Fall, weil keine Zerlegungsbescheide nach §3 28 GewStG, 185ff. AO hätten ergehen dürfen, sondern allenfalls Zuteilungsbescheide nach § 190 AO in Betracht gekommen wären. Eine Umdeutung der Bescheide nach § 128 AO komme nicht in Betracht, weil nach Aktenlage die Frist nach §§ 189 Satz 3, 190 Satz 2 AO nicht gewahrt sei. Nach dieser Vorschrift kann ein Zuteilungsbescheid nur ergehen, wenn der übergangene Steuerberechtigte (hier: die andere Gemeinde) dies vor Ablauf eines Jahres nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Gewerbesteuermessbescheides beantragt hat.

Das Gericht hat die Beschwerde zugelassen.

4 V 4019/23 Link zum Volltext der Entscheidung

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR