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BVerfG: Zur Entscheidung anstehende Verfahren 2023 (Steuerrecht)

Bundesverfassungsgericht, Jahresvorausschau 2023 (Auszug)

Das Bundesverfassungsgericht gibt jedes Jahr eine Übersicht wichtiger Verfahren heraus, in denen es während des laufenden Jahres eine Entscheidung anstrebt.

Übersicht für das Jahr 2023

1 BvR 804/22 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens gemäß §§ 13a, 13b, 13c, 19, 19a, 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes 2016 (ErbStG 2016) und § 203 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie Erwerberinnen und Erwerber, für die genannte Normen keine Anwendung finden, in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise benachteiligen.
2 BvL 8/13 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 Buchst. b des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBI I S. 3858) insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich sei.
2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts zu der Frage, ob die Regelung § 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (Kindergeldberechtigung bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern abhängig vom Aufenthaltsstatus) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 GG verfassungswidrig ist.
2 BvL 19/14 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in Verbindung mit § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2840) und ob § 10a Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2922) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.

Quelle: bundesverfassungsgericht.de

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