Kindergeldmerkblatt 2022
Merkblatt Kindergeld
Informationen und Erklärungen, Rechte und Pflichten, Fragen und Antworten
Bundeszentralamt für Steuern, Stand: Januar 2023
Inhaltsverzeichnis
Zu diesem Merkblatt
Grundlegende Informationen
- Anspruch auf Kindergeld
- Höhe des Kindergeldes
Voraussetzungen – Kinder
- Kindergeld für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren
- Kindergeld für Kinder im Alter von über 18 Jahren
4.1 Arbeitssuchende Kinder
4.2 Kinder in Berufsausbildung
4.3 Ausbildungsplatzsuchende Kinder
4.4 Kinder im Freiwilligendienst
4.5 Schädliche Erwerbstätigkeit von Kindern
4.6 Kinder mit Behinderung
Voraussetzungen – Anspruch
- Mehrere Personen als Anspruchsberechtigte
- Leistungen, die Kindergeld ausschließen
- Beginn und Ende des Anspruchs auf Kindergeld
Antragstellung
- Vorgehensweise bei der Antragstellung
- Nachweise für die Familienkasse
- Ihre Mitteilungspflicht als Kindergeldberechtigter
Entscheidung, Einspruch und erneute Prüfung
-
Entscheidung der Familienkasse
-
Möglichkeit des Einspruchs gegen die Entscheidung
-
Rückzahlung des Kindergeldes
-
Erneute Überprüfung des Kindergeldanspruchs
Auszahlung des Kindergeldes, Pfändungsschutz
-
Auszahlung des Kindergeldes
15.1 Auszahlung durch die Familienkasse
15.2 Auszahlung an eine andere Person oder Behörde
15.3 Schutz des Kindergeldes auf dem Konto (Pfändung)
Hinweis zum Datenschutz
Ihre persönlichen Daten sind geschützt
Stichwortverzeichnis und Wörterbuch
Schnell und einfach einen bestimmten Begriff finden und wichtige Begriffe kurz erklärt
Hinweis zum Kinderzuschlag
Für Familien mit kleinem Einkommen
Allgemeiner Hinweis
Um die Lesefreundlichkeit dieses Merkblattes zu verbessern, wird an einigen Stellen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form, zum Beispiel „der Kindergeldberechtigte", verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet also keine Wertung, sondern hat lediglich redaktionelle Gründe.
Zu diesem Merkblatt
Was ist das Kindergeld?
Familien mit Kindern müssen den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren. Hierfür benötigen sie mehr Geld als Personen ohne Kinder. Als Ausgleich für diesen Mehraufwand gibt es das Kindergeld, ein Bestandteil des Familienleistungsausgleichs in Deutschland.
Das Kindergeld ist eine staatliche Geldleistung an Eltern und wird in Höhe des sogenannten Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Unter dem Existenzminimum versteht man den Mindestbedarf für Unterhalt, Betreuung und Ausbildung eines Kindes. Wenn das Kindergeld für diese Zwecke nicht benötigt wird, dient es der Förderung der Familie. Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt und auch von dieser ausgezahlt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beaufsichtigt die Familienkassen.
Was hat das Kindergeld mit der Einkommensteuer zu tun?
Das Existenzminimum des Kindes wird von der Einkommensteuer der Eltern befreit. Damit ist das Kindergeld eine Steuervergütung. Im ersten Schritt wird Ihnen das Kindergeld monatlich ausgezahlt.
Als nächstes führt das Finanzamt im folgenden Jahr nachträglich die sogenannte Günstigerprüfung durch. Hier wird geprüft, bei welcher Variante Sie einen höheren Steuervorteil haben: mit der Auszahlung des Kindergeldes oder mit dem Abzug des Kinderfreibetrags. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Anspruch auf Kindergeld auch die steuerliche Freistellung bewirkt. Sollte bei Ihnen der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag höher sein als das Kindergeld, werden die Kinderfreibeträge bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn kein Kindergeld beantragt wurde.
Warum gibt es das Merkblatt Kindergeld?
Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld geben. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen.
Das Merkblatt enthält ein Wörterbuch (ab Seite 40). Hier werden viele wichtige Begriffe noch einmal kurz erklärt. Die Begriffe, die Sie im Wörterbuch finden können, sind im Text gekennzeichnet, zum Beispiel: > Steueridentifikationsnummer.
Wo findet man weitere Informationen?
Es können in einem Merkblatt nicht alle Einzelheiten zum Thema Kindergeld aufgezeigt und erklärt werden. Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die folgenden Webseiten:
Familienkasse: www.familienkasse.de
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): www.bzst.de
Auch das „Familienportal" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet viele Informationen zum Kindergeld. Besuchen Sie hierzu die Webseite www.familienportal.de.
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Auf den Internetseiten des BZSt: