Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Gesetz zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen verkündet

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Bundesministerium der Finanzen 23.7.2015

In der Erwägung, dass durch die sonst höchst nützliche Entwicklung des internationalen Personen-, Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs die Möglichkeiten der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zugenommen haben, ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Staaten erforderlich. Diese Zusammenarbeit dient der ordnungsgemäßen Ermittlung der Steuerpflicht und damit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie der Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, insbesondere im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes rechtliches Verfahren, das in allen Staaten als für Steuersachen geltend anerkannt werden soll, sowie einem Schutz gegen Ungleichbehandlung und Doppelbesteuerung. Das Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen dient diesem Ziel. Es ist das erste und einzige mehrseitige und weltweite Regelungswerk über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Sowohl das Übereinkommen als auch das Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens zeichnen sich durch einen zeitgemäßen und umfassenden Ansatz für die von den Vertragsparteien untereinander zu leistende Amtshilfe in Steuersachen aus.

Die Amtshilfe nach diesem Übereinkommen umfasst unter anderem den Informationsaustausch, gleichzeitige Steuerprüfungen sowie die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland. Mit diesem Übereinkommen soll zugleich ein angemessener Schutz der Rechte der Steuerpflichtigen bei der Amtshilfe gewährleistet werden. Das Übereinkommen ist dementsprechend auf der Grundlage geschlossen worden, dass die Staaten nur dann Maßnahmen ergreifen oder Informationen erteilen sollen, wenn dies in Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und ihrer innerstaatlichen Praxis steht. Bei der Anwendung des Übereinkommens ist dabei dem Gesichtspunkt des Datenschutzes sowie den damit verbundenen rechtlichen Vorgaben besonderes Gewicht beizumessen.

Mit dem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien untereinander, Amtshilfe in Steuersachen zu leisten. Die Amtshilfe umfasst die Möglichkeit gleichzeitiger Steuerprüfungen und der Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland, die Amtshilfe bei der Beitreibung, einschließlich Sicherungsmaßnahmen, sowie die Zustellung von Schriftstücken. Des Weiteren können zwei oder mehr Vertragsparteien für Fallkategorien und nach Verfahren, die sie einvernehmlich festlegen, bestimmte Informationen automatisch austauschen. Zur Wahrung des Datenschutzes sieht das Übereinkommen die Abgabe einer Erklärung durch den jeweiligen Vertragsstaat zum Schutz der personenbezogenen Daten und Grenzen der Verpflichtung zur Amtshilfe vor. Die Bundesrepublik Deutschland wird eine solche Auslegungserklärung, die den deutschen Anforderungen Rechnung trägt, gemeinsam mit der Ratifikationsurkunde abgeben. Der Schutz der Rechte der Steuerpflichtigen wird damit sowie durch Nennung von Schutzbestimmungen im Sinne des Artikels 22 Absatz 1 des Übereinkommens gewährleistet. Durch die Bezugnahme in der Auslegungserklärung auf den deutschen und europäischen Grund- und Menschenrechtsstandard wird die Nutzung übermittelter Steuerdaten entsprechend dem hierin verbürgten Schutzniveau sichergestellt. Insbesondere wird jedwede Nutzung der Steuerdaten in Strafverfahren ausgeschlossen, die zur Verhängung der Todesstrafe oder zur Missachtung des menschenrechtlichen Mindeststandards führen könnten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Amtshilfe unter Einhaltung dieser Bedingungen erfolgt.

Mit dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom 16.07.2015 (BGBl. II S. 966) erlangen das Übereinkommen und das Protokoll die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften.

Auf den Internetseiten des BMF:
  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR