Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Bemerkungen 2022 des Bundesrechnungshofes

Digitalisierung, Klimaschutz, Rente, IT-Sicherheit, Bundeswehr, Verkehr, Steuern

Bundesrechnungshof, Auszug aus der Pressemitteilung vom 6.12.2022

Der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung seine Bemerkungen 2022 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zugeleitet. Darin greift der Bundesrechnungshof Fälle auf, die für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament von Bedeutung sind. Der aktuelle Band enthält Beispiele, in denen die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes nicht zielgerichtet, ineffizient und wirkungsschwach war.

„Die finanziellen Handlungsspielräume des Bundes schrumpfen immer weiter. Es kommt künftig mehr denn je darauf an, dass der Bund mit seinem Geld ordentlich haushaltet“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. „Das gelingt nur mit besseren, moderneren staatlichen Strukturen und Prozessen. Unsere Erkenntnisse bieten Ansätze dafür.“

Drei kurz aufeinanderfolgende Krisen (Corona-Pandemie, russischer Angriff auf die Ukraine, Unsicherheiten bei der Energieversorgung) sind ein Stresstest für den Bundeshaushalt. Sie treffen auf ohnehin ausgeprägte finanzwirtschaftliche Herausforderungen, wie die demografische Veränderung, die Bekämpfung des Klimawandels und die Modernisierung der Infrastruktur. Zusammen gefährdet das die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. In den Jahren 2020 bis 2022 hat der Bundestag dreimal unter Erklärung außergewöhnlicher Notsituationen die Schuldenregel ausgesetzt. Vor der Pandemie hatte der Bund in 70 Jahren eine Verschuldung von rund 1,3 Billionen Euro angehäuft. Infolge der Notlagen der letzten drei Jahre wird sich der Schuldenstand um etwa 800 Mrd. Euro erheblich erhöhen. In absehbarer Zeit wird also ein Wert von 2 Billionen Euro überschritten werden. 2021 zahlte der Bund knapp 4 Mrd. Euro Zinsen; für 2023 sind jetzt über 40 Mrd. Euro eingeplant. Auch durch viele weitere bereits eingegangene Verpflichtungen versteinert der Bundeshaushalt immer mehr. Der fiskalische Spielraum und die Gestaltungsmöglichkeiten für zentrale Projekte künftiger Parlamente und Regierungen schwinden.

In den Bemerkungen benennt der Bundesrechnungshof systemische Schwachstellen, die der Bund beseitigen muss und Einzelfälle, bei denen er Haushaltsmittel zielgerichteter, effizienter und wirksamer einsetzen sollte. Für die Einnahmeseite zeigt der Bundesrechnungshof auf, wo der Bund Mittel, die ihm zustehen, einziehen sollte.

Der Hauptband der Bemerkungen 2022 umfasst 20 Prüfungsergebnisse, die in den kommenden Monaten vom Bundestag beraten werden. Eine Auswahl der aktuellen Bemerkungen im Überblick:

[...]

Steuern

Überholte Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer – Bund verzichtet auf mehr als 1 Mrd. Euro Steuereinnahmen (Nr. 19)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) weigert sich, den Abbau von nachweislich ineffizienten oder überholten Steuervergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Angriff zu nehmen. Das führt zu jährlichen Mindereinnahmen von über 1 Mrd. Euro.

Steuerliche Vergünstigungen für bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugnutzungen gibt es bereits seit der Einführung der Kraftfahrzeugsteuer im Jahr 1922. Über die Jahre kamen weitere Vergünstigungen hinzu. Aktuell gelten sie für 10 % aller Fahrzeuge. Eine BMF-Arbeitsgruppe stellte bereits 2009 fest, dass mehrere Vergünstigungen missbrauchsanfällig und nicht kontrollierbar sind. Teilweise war das ursprüngliche gesetzgeberische Ziel längst erreicht. Ein vom BMF 2017 beauftragtes Gutachten bestätigte dieses Ergebnis und wies zudem auf die fehlende Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit der Regelungen hin. Trotz der eindeutigen Ergebnisse des Gutachtens hat das BMF bisher keine Initiative zum Abbau von Steuervergünstigungen ergriffen. Das widerspricht auch dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung, nach dem Steuervergünstigungen mit umwelt- und klimaschädlichen Nebenwirkungen zu überprüfen sind. Das BMF muss die Initiative ergreifen, um überholte und nicht mehr zielführende Regelungen abzubauen und Dauerförderungen zu beenden.

Steuerdatenaustausch: Verstöße der Finanzinstitute gegen Meldepflichten wirksam und einheitlich ahnden (Nr. 5)

Meldepflichtverstöße inländischer Finanzinstitute ahndet der Bund nicht mit einem einheitlichen Bußgeldrahmen. Deutschland tauscht mit seinen Partnerstaaten auf der Grundlage des Common Reporting Standard (CRS) und des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Informationen über jährlich mehrere Millionen Finanzkonten und daraus erzielte Erträge aus. Bei fehlerhaften, unvollständigen oder verspäteten Meldungen können im Verfahren CRS Bußgelder von bis zu 50 000 Euro und für einen vergleichbaren Verstoß im Verfahren FATCA von bis zu 5 000 Euro verhängt werden. Die Bußgeldrahmen unterscheiden sich also um das Zehnfache. Außerdem erscheint der Bußgeldrahmen im Verfahren FATCA zu gering, um eine präventive Wirkung zu entfalten. Der Bundesrechnungshof hat das BMF wiederholt auf die erforderliche Angleichung der Bußgeldrahmen hingewiesen. Entgegen seiner Zusage setzte das BMF dies bislang aber nicht um.

[...]

Mehr zu den Bemerkungen 2022 lesen Sie hier.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 30,92 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR