EU-Kommission beschließt, Belgien wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung vor dem EuGH zu verklagen
Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/23/2131 vom 19.4.2023
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Belgien wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Richtlinie (EU) 2016/1164) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung darf ein Mitgliedstaat, in dem die Muttergesellschaft eines multinationalen Konzerns ansässig ist, die von einem „beherrschten ausländischen Unternehmen“ in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Gewinne besteuern. Dies gilt, wenn die von dem beherrschten ausländischen Unternehmen gezahlten Steuern weniger als die Hälfte der Steuern betragen, die im Mitgliedstaat der Muttergesellschaft gezahlt werden müssten (sogenannte CFC-Vorschrift). Das Unternehmen sollte eine Steuergutschrift für alle Steuern erhalten, die es im Ausland entrichtet hat.
Im Gegensatz zur Richtlinie ist es einem Steuerpflichtigen nach belgischem Recht jedoch nicht gestattet, die bereits von einem beherrschten ausländischen Unternehmen im Land des Steuerwohnsitzes dieses Unternehmens entrichteten Steuern von seiner eigenen Steuerschuld abzuziehen.
Die Europäische Kommission hatte den belgischen Behörden am 2. Juli 2020 ein Aufforderungsschreiben übermittelt, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme am 1. Dezember 2021. Darin hatte sie das Land aufgefordert, die fraglichen Rechtsvorschriften binnen zwei Monaten zu ändern. Da die Antwort Belgiens auf die mit Gründen versehene Stellungnahme nicht zufriedenstellend war, hat die Kommission nun beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.
Hintergrund
Die Richtlinie (EU) 2016/1164 zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken in der geänderten Fassung sieht fünf verbindliche Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung vor, die von allen Mitgliedstaaten angewandt werden müssen.
Damit sollen ein Mindestmaß an Schutz vor Steuervermeidung durch Unternehmen in der gesamten EU und gleichzeitig ein gerechteres und stabileres Umfeld für Unternehmen gewährleistet werden.