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Finanzminister Dr. Schäfer begrüßt Einigung nach langem Ringen: Selbstanzeige im Steuerrecht bleibt erhalten, aber wird verschärft

Hessisches Ministerium der Finanzen 9.5.2014, Pressemitteilung

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz heute in Stralsund die in der vergangenen Woche auf Arbeitsebene erzielte Einigung bei der Neuregelung der Selbstanzeige im Steuerrecht beschlossen. Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, der gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender der Finanzministerkonferenz ist, begrüßte die Einigung: „Nach langem Ringen haben wir heute einmütig eine deutliche Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen. Als wichtiges Institut im Steuerrecht bleibt die Selbstanzeige aber dem Grundsatz nach erhalten und für Steuerpflichtige wie Steuerbehörden handhabbar. Damit haben wir eine sachorientierte Lösung gefunden.“ Vor rund einem Jahr hatten die Finanzminister der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Wiesbaden auf Initiative des Hessischen Finanzministers eine Neuregelung ins Auge gefasst und eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

„Die wichtigste Botschaft für all jene, die ihr Kapital schwarz angelegt haben, bleibt: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und wird konsequent bekämpft“, erklärte Schäfer. Dies sei für alle Beteiligten Leitlinie bei der Neuregelung gewesen. Gleichzeitig hatten Minister Schäfer und die Vertreter Hessens aber auch immer wieder die Bedeutung der Selbstanzeige hervorgehoben und für ihre Beibehaltung geworben: „Ohne sie kommen wir an bestimmte Steuerstraftäter überhaupt nicht ran. Wer nicht den Fehler macht, die Auszüge vom Schweizer Konto zuhause zu lagern, dem können wir mit unseren Ermittlungsmöglichkeiten nicht auf die Schliche kommen“, so Schäfer.

Allein in Hessen sind seit 2010 insgesamt gut 9.000 Selbstanzeigen zu Kapitalanlagen in der Schweiz eingegangen. Die Steuerbehörden haben daraufhin einen Gesamtbetrag von rund 740 Mio. Euro an Mehrsteuern vorläufig festgesetzt. Dem gegenüber stehen lediglich geschätzt ca. 25,5 Mio. Euro an vorläufig festgesetzten Mehrsteuern durch Ermittlungen aufgrund des Ankaufs von Steuer-CDs. „Allein dieser Zahlenvergleich macht die Bedeutung des Rechtsinstituts der Selbstanzeige deutlich. Ohne sie könnten wir niemals diese hohen Steuermehrbeträge für den Staat und damit für die Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger einnehmen“, erklärte Schäfer.

Eine Selbstanzeige für Steuerstraftaten wird künftig nur unter engen Voraussetzungen möglich sein. Das von den Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder heute beschlossene Gesamtpaket umfasst folgende Regelungen:

  • Die Selbstanzeige bleibt dem Grundsatz nach erhalten. Die Grenze bis zu der sie gänzlich straffrei bleibt, wird von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt.
  • Bei darüber liegenden Beträgen wird  bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 Prozent von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt.
  • Die Strafverfolgungsverjährung soll in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Der Steuerhinterzieher muss also künftig die Taten für die letzten zehn Jahre offenlegen und die hinterzogenen Steuern für diese Jahre nachzahlen, um strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden zu können.
  • Neben dem hinterzogenen Betrag müssen in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr entrichtet werden, damit Straffreiheit eintritt.

Der Bundesminister der Finanzen unterstützt das Gesamtpaket zur Verschärfung der Selbstanzeige. Er wird daher in Abstimmung mit den Ländern auf der Grundlage der beschlossenen  Eckpunkte nun einen Gesetzesvorschlag erarbeiten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Weitere Themen der Finanzministerkonferenz 2014 waren die aktuelle Finanzlage der öffentlichen Haushalte sowie die erfolgreiche Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens (ELStAM). Die Pressemitteilungen zu diesen Tagesordnungspunkten finden Sie nachstehend zum Download.

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