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BVI: Reform zur Investmentsteuer - Gutachten weist Mängel auf

BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. 19.12.2014Pressemitteilung

Das für die geplante Investmentsteuerreform erstellte Gutachten, das vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegeben wurde, um die Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu evaluieren, ist nach Ansicht des deutschen Fondsverbands BVI nicht geeignet, die tatsächlichen Auswirkungen des Reformkonzepts zu erfassen. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Reformvorschläge lediglich minimale Folgen für Kapitalmärkte, Finanzsektor und deutsche Renten haben würden. Nach Ansicht des BVI weist das Gutachten jedoch Mängel auf.

Generell berücksichtigen die Gutachter nicht, dass im Zuge der Reform die Anrechnung ausländischer Quellensteuern verloren gehen würde. Da deutsche Anleger auch bei ausländischen Fonds ausländische Quellensteuer anrechnen können, sind neben deutschen Publikumsfonds entsprechend auch die ausländischen Publikumsfonds einzubeziehen. Der Kreis der betroffenen Publikumsfonds ist nach Ansicht des BVI also viel weiter zu fassen als im Gutachten. Außerdem gehen die Gutachter davon aus, dass alle Privatanleger auf Kapitalerträge Abgeltungsteuer und  Solidaritätszuschlag zahlen. Doch das ist nicht der Fall: Die überwiegende Mehrheit erzielt Erträge unterhalb des Sparerpauschbetrags und zahlt de facto gar keine Steuern.

Auch einige Annahmen zu den Branchenzahlen kann der BVI nicht nachvollziehen. Die Gutachter gehen davon aus, dass Versicherungsunternehmen rund 630 Milliarden € an Vermögenswerten verwalten. Tatsächlich verwaltet die Versicherungswirtschaft ein Anlagevolumen von rund 1.400 Milliarden €. 

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Vorgehensweise selbst: Während die Gutachter die Auswirkungen lediglich modellhaft durchspielen, plädiert der BVI dafür, die Auswirkungen exemplarisch anhand historischer Daten einzelner großer Publikumsfonds zu prüfen, um die Auswirkungen in der Praxis nachzuvollziehen. Außerdem hält der BVI die Kriterien in den Rechenmodellen für realitätsfern:

  • So wurde bei den Vergleichsrechnungen die Tatsache nicht berücksichtigt, dass die Fondskosten nicht mehr bei laufender Besteuerung, sondern erst beim Anteilsverkauf berücksichtigt werden sollen. Dadurch sind die Steuern während der Haltezeit des Fonds für Anleger aber höher.
  • Auch die zugrundeliegenden Renditen für verschiedene Assetklassen entsprechen nicht der Wirklichkeit. Festverzinsliche Anlagen werden auch mittelfristig kaum 3 bis 5 Prozent Rendite jährlich vor Kosten und Steuern erzielen. Auch eine Rendite von durchschnittlich 8 bis 10 Prozent bei Immobilieninvestments ist nicht in Sicht.

„Von einer Investmentsteuerreform sind Millionen von Fondsanlegern und deren Altersvorsorge betroffen. Sämtliche Maßnahmen sollten daher sorgfältig auf ihre Wirkungsweise hin überprüft werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das BMF dazu den Rat externer Experten eingeholt hat. Anleger dürfen angesichts des Niedrigzinsumfelds und den  Herausforderungen, vor denen sie in der Altersvorsorge stehen, auf keinen Fall stärker als bislang belastet werden. Es kann aber nicht sein, dass eine weitreichende Reform wie die des Investmentsteuerrechts auf einer mangelhaften Grundlage gestartet wird“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

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