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Thüringer Finanzministerin Taubert: Keine 'Steuerflat' für Großvermögen

Thüringer Finanzministerium 24.9.2015, Medieninformation

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat sich kritisch über das Reformvorhaben bei der Erbschaftsteuer geäußert. Heike Taubert wehrt sich gegen eine Regelung, die den Mittelstand benachteiligt und Großunternehmen bevorzugt. Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers soll am Freitag zum ersten Mal im Bundesrat in Berlin zur Abstimmung kommen, Heike Taubert wird dazu im Plenum sprechen.

„Wir wollen bei der Reform der Erbschaftsteuer im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Härten insbesondere für mittelständische Unternehmen vermeiden. Thüringen wird sich für eine mittelstandsfreundliche Regelung einsetzen. Wir wollen unseren Thüringer Mittelstand stärken und erfolgreiche Unternehmensnachfolgen ermöglichen. Mit einer ungünstigen Regelung droht der Verlust von Arbeitsplätzen. Das wird Thüringen nicht einfach hinnehmen“, sagte Heike Taubert.

Gleichzeitig kritisierte die Thüringer Finanzministerin die viel zu großzügigen Regelungen für große Unternehmen.

„Ich bin nicht damit einverstanden, dass große Unternehmensvermögen von über 142 Millionen Euro ohne jegliche Prüfung ihrer finanziellen Möglichkeiten eine Steuerbefreiung von 35 Prozent erhalten sollen. Eine solche ‚Steuerfrei-Flatrate‘ ist verfassungswidrig und muss aus dem Gesetzesentwurf wieder entfernt werden.“

Hintergrund des aktuellen Reformvorhabens ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014, nach der das Erbschaftsteuerrecht bezüglich der Übertragung von Unternehmensvermögen in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig ist. Demnach sei aufgrund der weitgehenden Verschonung von Unternehmensvermögen von Großunternehmen ohne Bedürfnisprüfung und einiger Umgehungsmöglichkeiten die Steuerbemessungsgrundlage gleichheitswidrig ausgestaltet. Deshalb gehen für die Landeshaushalte Einnahmen verloren, die für Infrastruktur oder für Bildung dringend benötigt werden.

Finanzministerin Heike Taubert unterstreicht nochmals: „Wir müssen den Generationswechsel in den Unternehmen ermöglichen und Arbeitsplätze schützen. Kein Betrieb darf durch die Erbschaftsteuer in die Insolvenz gezwungen werden.“ Zugleich müsse aber auch Missbrauch ausgeschlossen werden. „Die Erbschaftsteuer ist zudem ein wichtiges Instrument, um der zunehmend ungleichen Verteilung der Vermögen in Deutschland entgegenzuwirken. Leider lässt der gegenwärtige Reformvorschlag Möglichkeiten zur Umverteilung ungenutzt, während sich in Deutschland Rekordzahlen an zu vererbenden Vermögen entwickeln“, so Heike Taubert.

Das Verfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Mitte 2016 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Bis dahin dürfen die geltenden Regelungen weiter angewendet werden.

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