EU-Kommission konsultiert Mehrwertsteuerregeln für Finanz- und Versicherungsdienste
Europäische Kommission 9.2.2021
Die Europäische Kommission will die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen überarbeiten und hat eine öffentliche Konsultation gestartet, um Meinungen zu den derzeitigen Vorschriften zu sammeln und Ideen für mögliche Verbesserungen einzuholen. Diese Aktualisierung wurde im Aktionsplan Steuern im vergangenen Jahr angekündigt. Derzeit sind nach der Mehrwertsteuerrichtlinie die meisten Finanz- und Versicherungsdienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Es hat sich gezeigt, dass die Mehrwertsteuerregeln für diesen wichtigen Sektor veraltet sind.
Aufgrund der Steuerbefreiung können die Anbieter von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen die auf Vorleistungen anfallende Mehrwertsteuer nicht abziehen, insbesondere - aber nicht ausschließlich - auf Investitionsgüter wie IT-Kosten. Dadurch fehlt der Steuer Neutralität und die Mehrwertsteuer wird zu einer Kostenbelastung für die Anbieter von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und letztlich auch für deren Kunden. Gleichzeitig sind die Mehrwertsteuerregeln für diese Dienstleistungen übermäßig komplex geworden, schwer anwendbar und haben nicht mit der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, wie z. B. Fintechs, Schritt gehalten. Dies führt wiederum zu Rechtsunsicherheit, hohen Verwaltungs- und Regulierungskosten und wirkt sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus.
Eine Modernisierung wird der Entwicklung der digitalen Wirtschaft und der zunehmenden Auslagerung von Vorleistungen durch Finanz- und Versicherungsunternehmen Rechnung tragen. Der Vorschlag soll gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union gewährleisten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen berücksichtigen.
Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 3. Mai 2021. Die Beiträge werden in die Überprüfung der einschlägigen Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie und in einen künftigen Legislativvorschlag einfließen, wie im Aktionsplan Steuern angekündigt.
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