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EU: Bericht der Finanzminister zu Steuerfragen im Rahmen des Euro-Plus-Pakts

Rat der Europäischen Union 22. Juni 2015, 10162/15

1. Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. Dezember 2011 zum Euro-Plus-Pakt sollen die strukturierten Beratungen über steuerpolitische Themen fortgeführt werden.

2. Die Hochrangige Gruppe "Steuerfragen" des Rates hat sich im Anschluss an ihre Beratungen vom 4. Juni 2015 auf den Entwurf eines Berichts der Finanzminister zu Steuerfragen im Rahmen des Euro-Plus-Pakts verständigt, in dem die erzielten Fortschritte dargelegt werden.

3. Der Berichtsentwurf wurde daraufhin über den AStV am 19. Juni 2015 dem Rat (Wirtschaft und Finanzen) übermittelt und ist von den Finanzministern der am Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten gebilligt worden; er soll nun dem Europäischen Rat auf seiner Tagung am 25./26. Juni 2015 vorgelegt werden.

ANLAGE

BERICHT DER FINANZMINISTER ZU STEUERFRAGEN IM RAHMEN DES EURO-PLUS-PAKTS

1. Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. Dezember 2011 (Dok. EUCO 139/1/11 REV 1 (Nummer 6)) betrifft dieser Bericht der Finanzminister der am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Staaten die Fortschritte bei den strukturierten Beratungen über die Koordinierung der Steuerpolitik.

2. Der lettische Vorsitz hat mit seinem Ansatz für die Koordinierung der Steuerpolitik im Einklang mit dem Euro-Plus-Pakt auf den Arbeiten der vorangegangenen Vorsitze aufgebaut.

Wie bereits der italienische Vorsitz hat auch der lettische Vorsitz den Mitgliedstaaten Gelegenheit zu einem Gedankenaustausch im Rahmen der Hochrangigen Ratsgruppe gegeben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung gelegt wurde. Internationale Entwicklungen im Rahmen der G7/G20 und der OECD (z.B. im Zusammenhang mit Gewinnkürzung und -verlagerung – BEPS) wurden vor dem Hintergrund ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Arbeiten zur Steuergesetzgebung auf EU-Ebene und nationaler Ebene analysiert.

3. In einer Reihe von Dossiers, die als besonders bedeutsam für den Euro-Plus-Pakt betrachtet werden, wurden Fortschritte in folgenden Punkten erzielt:

a) Richtlinie über Mutter- und Tochtergesellschaften (PSD)

Nach der Annahme der Überarbeitung der PSD zu Hybridanleihen durch den Rat konzentrierte sich der Vorsitz auf eine weitere Überarbeitung der Richtlinie, mit der die Einführung einer verbindlichen Bestimmung zur Missbrauchsbekämpfung (als De-minimis-Vorschrift) ermöglicht würde. Im Anschluss an eine politische Einigung, die auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 9. Dezember 2014 erreicht wurde, wurde am 27. Januar 2015 eine überarbeitete Fassung der PSD angenommen.

b) Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren (IRD)

Der italienische und der lettische Vorsitz haben die Beratungen über diesen Vorschlag wiederaufgenommen, eine Einigung über den gesamten Vorschlag in absehbarer Zukunft ist aber nicht in Sicht, da die Auffassungen hinsichtlich der Frage des tatsächlichen Mindestbesteuerungsniveaus noch auseinandergehen. Vor diesem Hintergrund hat der lettische Vorsitz kompromisshalber vorgeschlagen, in einem ersten Schritt eine gemeinsame Mindestklausel zur Missbrauchsbekämpfung und verschiedene andere technische Angelegenheiten sowie zwei Erklärungen des Rates anzunehmen. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützte diesen Kompromissvorschlag. Einige Mitgliedstaaten vertraten den Standpunkt, dass die Richtlinie eine Bestimmung zum tatsächlichen Mindestbesteuerungsniveau beinhalten sollte. Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) erörterte das Dossier am 19. Juni 2015 im Hinblick auf die Fortführung der Beratungen unter dem nächsten Vorsitz.

c) Verhandlungen mit Drittländern über Zinserträge

Das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind, wurde im Namen der EU am 27. Mai 2015 vom lettischen Vorsitz unterzeichnet. Die Kommission hat ferner regelmäßig über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino berichtet; die betreffenden Texte werden voraussichtlich in Kürze paraphiert.

d) Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Der Vorsitz verschaffte sich einen Überblick über den Sachstand bezüglich der verschiedenen Bereiche des Vorschlags, insbesondere bezüglich der Fragen im Zusammenhang mit der Bemessungsgrundlage, und beriet über den speziellen Sachstand und das weitere Vorgehen bei den internationalen Aspekten des GKKB-Vorschlags. Über diese internationalen Aspekte wird auch im Lichte der für September 2015 erwarteten Ergebnisse der OECD zum Thema BEPS beraten.

e) Grenzübergreifende Steuerbescheide

Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU (über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung ) bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung wurde dem Rat im März 2015 unterbreitet. Unter lettischem Vorsitz haben sich die Vorbereitungsgremien des Rates insbesondere bemüht, die technische Analyse des Kommissionsvorschlags abzuschließen und die Verhandlungen über dieses Dossier so weit wie möglich voranzubringen, damit noch 2015 eine Einigung darüber erzielt werden kann.

Der Sachstand zu diesem Dossier wurde dem Rat am 19. Juni 2015 unterbreitet.

f) MwSt-Fragen

  1. Die fachlichen Arbeiten zum Vorschlag bezüglich der Mehrwertsteuerbehandlung von Gutscheinen wurden fortgesetzt.
  2. In Bezug auf den Vorschlag über die Standard-Mehrwertsteuererklärung schlug der Vorsitz einen neuen Ansatz vor, der hauptsächlich auf Folgendem basiert: einer Mindestharmonisierung des Inhalts der Mehrwertsteuererklärung und der den Mitgliedstaaten eingeräumten Option einer weiteren Harmonisierung, bei der sie von den Steuerpflichtigen die Abgabe einer Standard-Mehrwertsteuererklärung verlangen können; dies ermöglichte beträchtliche Fortschritte bei der fachlichen Prüfung des Vorschlags.

4. Ein umfassender Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) über die in den vergangenen sechs Monaten erzielten Fortschritte enthält weitere Informationen über die auf EU-Ebene geleisteten Arbeiten (Dok. 10161/15 FISC 81 ECOFIN 529 CO EUR-PREP 29).

5. Die künftigen Vorsitze werden ersucht, die Arbeit in diesen Bereichen unter Berücksichtigung der im Kontext des Euro-Plus-Pakts gesetzten spezifischen Ziele weiterzuführen und die Ergebnisse weiterhin im Rahmen der Hochrangigen Ratsgruppe zu überwachen. Wie vom Europäischen Rat gefordert, sollte dabei "besondere Aufmerksamkeit (...) der Frage gelten, wie die Steuerpolitik die wirtschaftspolitische Koordinierung unterstützen und zur Haushaltskonsolidierung und zu Wachstum beitragen kann" (Dok. EUCO 139/1/11 REV 1 (Nummer 6 dritter Satz)). Auf der Grundlage dieser Erörterungen sollte der Europäische Rat weiterhin nach Bedarf über die den Pakt betreffenden Fragen auf dem Laufenden gehalten werden.

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