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BMF: Wir fördern Unternehmergeist und stärken den Fondsstandort Deutschland

Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 3 vom 20.1.2021

Heute hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoG) beschlossen.

„Deutschland wird attraktiver und wettbewerbsfähiger als Fondsstandort. Denn gerade in dieser schwierigen Zeit ist wichtig, die Innovationskraft unserer Wirtschaft zu sichern und auszubauen. Insbesondere die lebendige Start-up-Szene in Deutschland erhält durch die neuen Regeln einen wichtigen Anschub. Unser Ziel ist es, international eine Spitzenposition einzunehmen. Deshalb unterstützen wir Gründungswillen und Engagement in zukunftsfähigen Geschäftsfeldern und stärken die Liquidität junger Unternehmen. Wichtig ist mir, dass die Beschäftigten auch am Erfolg der Unternehmen teilhaben können. So werden wir künftig Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steuerlich fördern und den Steuerfreibetrag verdoppeln.“
Finanzminister Olaf Scholz

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, das Innovations- und Wachstumspotential der deutschen Wirtschaft zu steigern. Mit dem Fondsstandortgesetz sollen wichtige aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands angepackt werden. Dabei sollen unnötige Barrieren abgebaut und der Standort Deutschland wettbewerbsfähiger gemacht werden, ohne dabei das vorhandene Schutzniveau abzusenken. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten.

Die neuen Regelungen sehen unter anderem Folgendes vor:

  • Durch Rechtsänderung im Umsatzsteuergesetz wird die Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt.
  • Um die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu erhöhen, wird im Einkommensteuergesetz (EStG) der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben.
  • Der Erfolg eines Start-up-Unternehmens hängt maßgeblich von der Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte ab. Für Start-up-Unternehmen ist es besonders wichtig, Fachkräfte mit Anteilen an den Unternehmen zu beteiligen. Um dies zu unterstützen, wird insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Start-up-Unternehmen in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen - § 19a EStG (neu) - nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden. Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zehn Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel. Diese Regelung leistet einen wichtigen Beitrag, um Deutschland als Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich noch attraktiver zu machen.
  • Im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) findet eine weitere Entbürokratisierung für Fondsverwalter statt, indem die Verwendung eines dauerhaften Datenträgers zur Information von Anlegern, soweit nicht durch EU-Recht vorgegeben, sowie zahlreiche Schriftformerfordernisse abgeschafft werden.
  • Es werden die Voraussetzungen zur weiteren Digitalisierung der Aufsicht geschaffen.
Auf den Internetseiten des BMF

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

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    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

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    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

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    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

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    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

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    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

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    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

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    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

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    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

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    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

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    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera