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Zoll deckt Steuerhinterziehung von mehr als 25.000 Euro auf: Sämtliche Firmenfahrzeuge und Estrichpumpen wurden mit Heizöl betankt

Bundesministerium der Finanzen/Hauptzollamt Landshut 31. August 2012, Pressemitteilung

Mehr als 25.000 Euro Steuern hat eine Estrichfirma aus dem Raum Landshut hinterzogen, indem sie zweieinhalb Jahre lang sämtliche Firmenfahrzeuge und Estrichpumpen mit Heizöl anstelle von Diesel betankte. Aufgedeckt wurde die so genannte "Heizölverdieselung" durch die Steueraufsicht des Hauptzollamts Landshut im Rahmen von routinemäßigen Treibstoffkontrollen Ende März 2012. "Die entnommenen Proben ließen bereits mit dem bloßen Auge eine Rotfärbung erkennen, was auf eine zweckwidrige Verwendung von Heizöl als Kraftstoff hindeutet", so Claudia Donhauser, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.

Bei der Nachschau auf dem Firmengelände stießen die Zöllner auf weitere eindeutige Anhaltspunkte. In unmittelbarer Nähe zum Heizöltank führte ein Schlauch durch ein gekipptes Fenster in das Gebäude zu einer Kraftstoffpumpe. Daran war abgabeseitig ein zweiter etwa 15 Meter langer Schlauch mit einer Zapfpistole am Ende angeschlossen.

Die herbeigeholte Geschäftsführung räumte prompt ein, den Fuhrpark und die Estrichpumpen mit Heizöl, genauer gesagt einem Heizöl-Diesel-Gemisch, zu betreiben. Daraufhin leiteten die Steueraufsichtsbeamten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Energiesteuern ein.

Die Auswertung der Heizölbezüge der vergangenen Jahre ergab, dass der Verbrauch der Estrichfirma ab Juli 2010 sprunghaft um mehrere Zehntausend Liter anstieg. Ausgerechnet in der Sommerzeit war der monatliche Bedarf mit bis zu 5.000 Litern am höchsten, im Winter hingegen auffallend gering.

"Zieht man von den Heizöllieferungen der letzten zweieinhalb Jahre die zum Beheizen des Gebäudes notwendige Menge ab, bleiben immer noch rund 55.000 Liter übrig, für deren Verbleib das Unternehmen keine Erklärung abgeben konnte", so Donhauser weiter.

Diesen Mehrbezug an Heizöl, der mutmaßlich als Kraftstoff eingesetzt wurde, sowie das Tankvolumen aller Fahrzeuge und Estrichpumpen versteuerten die Zöllner entsprechend der energiesteuerrechtlichen Vorschriften. Insgesamt belief sich die hinterzogene Energiesteuer auf mehr als 25.000 Euro.

Für Steuerhinterziehung sieht die Abgabenordnung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Ahndung dieses Falls hat die zuständige Straf- und Bußgeldstelle für Südbayern in Augsburg übernommen.

Zusatzinformation

Heizöl und Diesel sind ihrer Beschaffenheit nach weitgehend identisch. Die Steuersätze hingegen differieren erheblich mit knapp 500 Euro für Dieselkraftstoff und etwas über 60 Euro für Heizöl pro 1.000 Liter. Zur Unterscheidung werden daher dem Heizöl Kennzeichnungsstoffe zugesetzt.
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