Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine: Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. 26. September 2011, Presseinformation Nr. 34/2011
Nachdem der Vermittlungsausschuss grünes Licht gegeben und der Bundesrat und Bundestag das Gesetz unmittelbar danach beschlossen haben, können wichtige Änderungen in Kraft treten. Was die Neuregelungen Familien, Arbeitnehmern und Vermietern bringen und was weiterhin zu beachten gilt, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL).
Die größten Gewinner des neuen Gesetzes sind ohne Zweifel die Eltern. Haben sie volljährige Kinder, müssen sie ab dem kommenden Jahr nicht mehr mühselig die Einnahmen und Ausgaben des Kindes auflisten, um Kindergeld zu erhalten. Für dieses Jahr gilt noch die Grenze von 8004 Euro für die Einkünfte und Bezüge, bei deren Überschreiten das Kindergeld für das gesamte Jahr - mit allen weiteren Folgen - entfällt. Eltern müssen jedoch unverändert die Grundvoraussetzungen für den Kindergeldbezug bei volljährigen Kindern nachweisen. Das sind in erster Linie Berufsausbildung, Übergangszeit oder Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, soziales Jahr, andere begünstigte Freiwilligendienste oder bis zum 21. Lebensjahr auch Arbeitslosigkeit. Ohne regelmäßige Bewerbungen und Meldungen bei der Arbeitsagentur kann das Kindergeld weiterhin verloren gehen. Außerdem darf bei einer zweiten und weiteren Ausbildung kein Nebenjob mit regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden vorliegen.
Eltern mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr können sich über Vereinfachungen beim Abzug von Kinderbetreuungskosten freuen. Sie müssen ab 2012 nicht mehr aufschlüsseln, ob und für welche Monate sie beispielsweise berufstätig, in Ausbildung oder krank waren und welche Einkunftsarten sie hatten. Kinderbetreuungskosten sind zukünftig unabhängig hiervon absetzbar.
Keine Freude haben Arbeitnehmer mit beruflichen Aufwendungen am Gesetz. Haben sie Fortbildungs- oder andere Werbungskosten, erhalten sie mit der Steuererklärung 2012 zwischen 11 bis 34 Euro weniger Steuererstattung. Das ist der Betrag, den sie in der Dezemberlohnabrechnung 2011 mehr ausgezahlt bekommen. Weil sich für Arbeitnehmer mit höheren Werbungskosten per Saldo jedoch nichts ändert, wird bei ihnen die im Dezember angehobene Werbungskostenpauschale bei der Steuererklärung wieder abgezogen. Alle Arbeitnehmer, die nur Werbungskosten unterhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags haben, profitieren hingehen von der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1000 Euro. Aber auch bei ihnen wird der Jahresbetrag, den sie mit der Dezemberabrechnung erhalten, je nach Steuersatz nur zwischen 11 und 34 Euro liegen. Im kommenden Jahr wird die Summe dann auf die einzelnen Monate aufgeteilt und dürfte kaum noch wahrgenommen werden.
Auch viele Pendler, die Park and ride nutzen, werden ab 2012 etwas mehr Steuern zahlen. Der Grund ist, dass sie zukünftig nicht mehr die Entfernungspauschale mit den tatsächlichen Kosten für die Fahrtickets kombinieren können.
Sinnvolle Vereinfachungen bietet das Gesetz jedoch Vermietern. Betrug die Miete weniger als 75 Prozent des ortsüblichen Durchschnitts, verlangte das Finanzamt zur Anerkennung von Verlusten eine Überschussprognose über 30 Jahre. Der Aufwand und Streit über die Berechnung entfallen zukünftig. Bei 66 Prozent der ortsüblichen Miete sind Verluste nicht wegen der geringeren Miete in Frage zu stellen. Bei noch niedrigerer Mietvereinbarung werden die Werbungskosten jedoch anteilig gekürzt.
Weitere Änderungen können auf der Homepage www.nvl.de des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) unter Rubrik Aktuelles nachgelesen werden.
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) ist ein Dachverband von 130 Lohnsteuerhilfevereinen, die in rund 6.000 Beratungsstellen die Interessen von mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmern vertreten. Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose, die Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden wollen, finden Anschriften von Beratungsstellen im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de oder können diese unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragen.