Antigua und Barbuda, Belize und Seychellen in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgenommen
Rat der EU, Pressemitteilung vom 17.10.2023
Der Rat hat heute beschlossen, Antigua und Barbuda, Belize und die Seychellen in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen. Zugleich wurden drei Länder und Gebiete von der Liste gestrichen: die Britischen Jungferninseln, Costa Rica und die Marshallinseln.
Nach diesen Aktualisierungen umfasst die EU-Liste die folgenden 16 Länder und Gebiete:
- Amerikanisch-Samoa
- Antigua und Barbuda
- Anguilla
- Bahamas
- Belize
- Fidschi
- Guam
- Palau
- Panama
- Russland
- Samoa
- Seychellen
- Trinidad und Tobago
- Turks- und Caicosinseln
- Amerikanische Jungferninseln
- Vanuatu
Der Rat bedauert, dass diese Länder und Gebiete in Steuerfragen noch nicht kooperativ sind, und ersucht sie, ihren Rechtsrahmen zu verbessern, um die festgestellten Probleme zu lösen.
Änderungen an der Liste
Die EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (Anhang I) enthält Länder, die entweder keinen konstruktiven Dialog mit der EU über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufgenommen haben oder ihren Zusagen zur Umsetzung der erforderlichen Reformen nicht nachgekommen sind. Diese Reformen sollten darauf abzielen, eine Reihe objektiver Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu erfüllen, zu denen Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards gehören, mit denen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.
Die Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ – das Ratsgremium, das die Aktualisierungen der Liste vorbereitet – arbeitet eng mit internationalen Gremien wie etwa dem OECD-Forum für schädliche Steuerpraktiken (Forum on Harmful Tax Practices, FHTP) zusammen, um verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit zu fördern.
Im Rahmen der jüngsten Aktualisierung der EU-Liste hat der Rat drei Länder in die Liste aufgenommen: Antigua und Barbuda, Belize und die Seychellen. Bei allen drei Ländern wurde festgestellt, dass der Austausch von Steuerinformationen auf Ersuchen (Kriterium 1.2) unzureichend ist.
Die Britischen Jungferninseln wurden von der Liste gestrichen, da sie ihren Rahmen für den Informationsaustauch auf Ersuchen(Kriterium 1.2) geändert haben und gemäß dem OECD-Standard neu bewertet werden sollen. Bis zu dieser Neubewertung wird das Land in Anhang II geführt. Costa Rica wurde von der Liste gestrichen, weil es die schädlichen Aspekte seiner Regelungen für die Freistellung ausländischer Einkünfte (Kriterium 2.1) geändert hat. Die Marshallinseln wurden von der Liste gestrichen, da sie erhebliche Fortschritte bei der Durchsetzung der Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz (Kriterium 2.2) gemacht haben.
Dokument zum Sachstand (Anhang II)
Zusätzlich zur Liste nicht kooperativer Steuergebiete hat der Rat das übliche Dokument zum Sachstand (Anhang II) gebilligt, das die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die Zusagen dieser Länder widerspiegelt, ihre Rechtsvorschriften zu reformieren, um die vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten. Damit soll die laufende konstruktive Arbeit im Steuerbereich anerkannt und der positive Ansatz kooperativer Länder und Gebiete bei der Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich gefördert werden.
Vier Länder und Gebiete wurden aus dem Dokument zum Sachstand (Anhang II) gestrichen. Jordanien und Katar sind ihren Zusagen nachgekommen, indem sie eine schädliche Steuerregelung geändert haben. Montserrat und Thailand sind allen ihren ausstehenden Zusagen in Bezug auf die länderbezogene Berichterstattung über gezahlte Steuern nachgekommen.
Hintergrund
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wurde im Dezember 2017 eingeführt. Sie ist Teil der externen Strategie der EU für Besteuerung und soll zu den laufenden Bemühungen beitragen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern.
Länder und Gebiete werden auf der Grundlage einer Reihe vom Rat festgelegter Kriterien bewertet. Diese Kriterien umfassen Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards, mit denen eine Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen. Der Vorsitz der Gruppe „Verhaltenskodex“ führt bei Bedarf politische und verfahrenstechnische Dialoge mit einschlägigen internationalen Organisationen sowie Ländern und Gebieten.
Die Arbeit an der Liste ist ein dynamischer Prozess. Seit 2020 aktualisiert der Rat die Liste zweimal im Jahr. Die nächste Überarbeitung der Liste ist für Februar 2024 geplant.
Die Liste ist in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke enthalten. Die Schlussfolgerungen enthalten auch ein Dokument zum Sachstand (Anhang II), in dem die kooperativen Länder und Gebiete aufgeführt sind, die ihre Steuerpolitik oder die diesbezügliche Zusammenarbeit weiter verbessert haben.
Die Beschlüsse des Rates werden von der Ratsgruppe „Verhaltenskodex“ vorbereitet, die auch für die Überwachung steuerlicher Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zuständig ist.
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