Finanzbehörde Hamburg: Elektronische Lohnsteuerkarte - ELStAM für Arbeitgeber
Unternehmen müssen ab sofort elektronische Lohnsteuerkarte nutzen
Finanzbehörde Hamburg 26. Februar 2014, Pressemeldung
Bereits seit Anfang 2013 sind bundesweit alle Unternehmen verpflichtet, das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu nutzen, also die Lohnsteuerdaten ihrer Beschäftigten (Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Religionszugehörigkeit usw.) elektronisch von den Finanzämtern abzurufen.
Da den Unternehmen die Steuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten im ELStAM-Verfahren automatisch mitgeteilt werden, können von den Beschäftigten keine entsprechenden Papierbescheinigungen mehr verlangt werden. Die Finanzämter stellen solche Bescheinigungen auch nur noch in bestimmten Ausnahmefällen aus (insbesondere bei abweichenden, vom Finanzamt nicht änderbaren Meldedaten).
Um Nachteile für ihre Beschäftigten – insbesondere durch einen zu hohen Lohnsteuerabzug von den Gehaltszahlungen aufgrund alter Steuerdaten – zu vermeiden, sollten alle Unternehmen unbedingt an dem neuen automatischen Verfahren teilnehmen. Fragen zum ELStAM-Verfahren beantworten die Hamburger Handelskammer und die Hamburger Handwerkskammer, die steuerberatenden Berufe und die Finanzämter. Im Internet stehen unter www.elster.de ausführliche Informationen zur Verfügung.