Bundesrechnungshof empfiehlt Abschaffung des Faktorverfahrens
Bemerkungen 2020 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Ergänzungsband –
Bahn, Nachhaltigkeit, Straßenbau, Steuern, Bundeswehr, Hochbau
Aktuelle Prüfungsergebnisse
Bundesrechnungshof, Pressemitteilung vom 13.4.2021
Der Bundesrechnungshof veröffentlicht neue Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2020 ergänzen. „Mit den heute veröffentlichten Prüfungsergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren. Dadurch können wir unsere Feststellungen und Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung schneller korrigiert werden“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung des Ergänzungsbandes. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Sommerpause.
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Steuern
Steuerklassenwahl für Verheiratete: Faktorverfahren abschaffen (Nr. 31)
Das sogenannte Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination IV/IV für Verheiratete ist weder wirksam noch wirtschaftlich. Es verfehlt die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele zur Förderung der Gleichstellung. Eigentlich sollte das Faktorverfahren geringer Verdienende ermuntern, eine sozialversicherungspflichtige (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das betrifft in der Praxis überwiegend Ehefrauen. Allerdings wird das Verfahren kaum genutzt. Nur 0,6 % der Berechtigten machen davon Gebrauch – trotz reichlich Werbung. Sie sind dann aber meistens schon sozialversicherungspflichtig tätig. Zudem ist das Faktorverfahren lohnsteuerlich häufig unvorteilhaft und für die Finanzverwaltung, für die Verheirateten und ihre Arbeitgeber aufwendig. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, es abzuschaffen und die Ziele anders zu erreichen.
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