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Thüringer Finanzminister Voß für Grunderwerbsteuerbefreiung beim Zusammenschluss von Kommunen

Thüringer Finanzministerium 15.3.2012, Medieninformation

Bei Zusammenschlüssen von Kommunen soll nach der Auffassung des Freistaats Thüringen keine Grunderwerbsteuer für gewerblich genutzte Betriebsgrundstücke erhoben werden. Deshalb hat der Freistaat Thüringen gemeinsam mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen im Finanzausschuss des Bundesrates am heutigen Tag einen entsprechenden Antrag erfolgreich auf den Weg gebracht. „Mit diesem Antrag wollen wir weiter dazu beitragen, dass Zusammenschlüsse von Gemeinden nicht unnötig kompliziert werden und auch der bürokratische Aufwand zurück gefahren wird“, sagt Finanzminister Wolfgang Voß.

Bei Gemeindezusammenschlüssen gehen kommunale Grundstücke und auch Gesellschaftsanteile an Unternehmen, die ihrerseits wiederum über Grundeigentum verfügen, auf die aufnehmende oder die künftige Einheitsgemeinde als neuen Rechtsträger über.

Eine solche Übertragung ist nach geltendem Recht steuerfrei, soweit die Grundstücke nicht einem Betrieb gewerblicher Art dienen. Anders verhält es sich bei Grundstücken, die gewerblich genutzt werden. Gerade im kommunalen Bereich gibt es häufig Betriebe gewerblicher Art, die zwar Einnahmen erzielen, aber dennoch defizitär sind wie bspw. Schwimmbäder, die aber bei Eigentümerwechsel nicht grunderwerbsteuerbefreit sind.

„Wenn man leistungsfähige kommunale Strukturen mit Hilfe von Neugliederungen befördern wolle, ist es notwendig, hier Änderungen vorzunehmen und die Steuerfreiheit zu ermöglichen, wenn durch die veränderte Gebietsstruktur leistungsfähige tragfähige Gemeinden entstehen“, so der Minister. Da der Zusammenschluss von zwei Gemeinden ein seltener Fall sei, könne man auch aus steuerfachlicher Sicht diese Ausnahmeregelung mittragen. Diesem Anliegen wurde im Ausschuss heute mehrheitlich zugestimmt.

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