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SPD zum Verkehrsteueränderungsgesetz: Ein gutes technisches Gesetz?

SPD Bundestagsfraktion 26.10.2012, Pressemitteilung Nummer 1165

Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz) im Deutschen Bundestag erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Bätzing-Lichtenthäler:

Das Gesetzgebungsverfahren zum Verkehrsteueränderungsgesetz bietet einen aufschlussreichen Einblick in die momentane Zusammenarbeit der schwarz-gelben Bundesregierung mit den sie tragenden Koalitionsfraktionen.

Am 19. Dezember 2011 legte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf vor, der vielen Verantwortlichen in der Versicherungswirtschaft das Weihnachtsfest verdorben haben dürfte. Erklärtes Ziel der Fachbeamten war es, dem „strukturellen sowie produktbezogenen Wandel“ der Branche entgegenzuwirken, der das Steueraufkommen in den vergangenen Jahren sinken ließ. Folgerichtig waren diverse der vorgeschlagenen Änderungen – in den Worten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft – „verkappte Steuererhöhungen“. Jüngere, teils aber auch langjährige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sollte dazu überschrieben werden.

Trotz des sofortigen heftigen Widerspruchs der Versicherer beschloss das Bundeskabinett am 23. Mai 2012 den Regierungsentwurf mit nur einer wesentlichen Änderung gegenüber dem Referentenentwurf. Die spürbar steigende Besorgnis der Unternehmen schlug sich in scharfer Kritik in den Stellungnahmen gegenüber dem Finanzausschuss nieder. Insbesondere die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion zogen es deshalb vor, in der Anhörung am 15. Oktober die Versicherungsteuerfragen zu vernachlässigen und statt dessen die geplanten Neuregelungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – eine kaum erwähnenswerte Ausdehnung der Steuerförderung von Elektrofahrzeugen – zu thematisieren.

Die enorme Verärgerung der Koalitionsfraktionen über die Bundesregierung war offensichtlich. Sie bestätigte sich am Vorabend der abschließenden Beratung im Finanzausschuss mit der Vorlage diverser Änderungsanträge. Kurzerhand wurden sämtliche der umstrittenen, partiell sogar verfassungswidrigen Vorschläge aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Obendrein versuchen die Koalitionäre seither, das ursprünglich ehrgeizige Vorhaben in ein „gutes technisches Gesetz“ umzudeuten.

Ein Schönheitsfehler in dieser Interpretation ist die überraschende Ausweitung der Steuervergünstigung für die Hagelversicherung auf weitere Elementargefahrenversicherungen. Diesen Änderungsantrag legten CDU/CSU und FDP buchstäblich in letzter Sekunde vor – nach Aufruf des Tagesordnungspunktes in der Ausschusssitzung am 24. Oktober 2012. Noch in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass dies eine neue Subvention wäre, die nicht nur mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung unvereinbar sei, sondern außerdem die Gefahr berge, weitere Begehrlichkeiten zu wecken.

Die Botschaft der Koalitionsfraktionen an das Bundesfinanzministerium ist unmissverständlich und wird durch weitere politisch motivierte Entscheidungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 bestätigt: Unbequeme steuerpolitische Vorhaben sind in dieser Wahlperiode nicht mehr gefragt. Die schwarz-gelbe Koalition befindet sich schon im Wahlkampfmodus.

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