Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Brandenburgs Finanzminister Görke: Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige ist Schritt in richtige Richtung, reicht aber nicht aus

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg 9.5.2014, Pressemitteilung 47/2014

Brandenburgs Finanzminister zu heutigem Beschluss der Finanzministerkonferenz

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben heute auf ihrer diesjährigen Jahreskonferenz (Jahres-FMK) umfangreiche Verschärfungen der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuervergehen auf den Weg gebracht. Die Hürden, unter denen eine Strafbefreiung möglich ist, werden damit deutlich erhöht. So muss künftig für einen Hinterziehungsbetrag von 25.000 bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn Prozent gezahlt werden, um in den Genuss der Strafverschonung zu kommen. Das Votum von Brandenburg, die Strafbefreiung bei Selbstanzeige im Gesetz ersatzlos zu streichen, konnte sich damit zwar nicht durchsetzen. Jedoch hatte diese Initiative maßgeblich zu den heute beschlossenen umfangreichen Verschärfungen der gesetzlichen Regelung beigetragen.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke – der in Stralsund an der Finanzministerkonferenz teilnahm – kommentierte hierzu: „Ich bin nicht damit einverstanden, dass Steuerhinterzieher auch weiterhin eine Sonderstellung gegenüber anderen Straftätern einnehmen. Dies habe ich mehrfach deutlich gemacht. Gleichwohl hat Brandenburg die unternommenen Anstrengungen zur Verschärfung der Selbstanzeige befürwortet, weil sie ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Steuergerechtigkeit sind. Ein Schritt, der aber noch nicht ausreicht! Ich kritisiere insbesondere, dass der Staat bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgefüllten Selbstanzeige trotz aller Verschärfungen weiterhin auf die Strafverfolgung selbst dann verzichtet, wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen wurden. Dass dies ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht nachvollziehen können, verstehe ich sehr gut.“

Als einziges Bundesland hatte Brandenburg die komplette Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige gefordert. Zuletzt hatte sich die Finanzministerkonferenz am 27. März 2014 gegen die Stimme von Brandenburg dafür ausgesprochen, an der strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten.

Mit dem heutigen Beschluss steht fest, dass eine Steuerbetrügerin oder ein Steuerbetrüger nunmehr alle steuerrelevanten Angaben der zurückliegenden zehn Jahre offenlegen muss, um in den Genuss der Strafverschonung zu kommen. Bislang gilt zur Gewährung der Straffreiheit eine Erklärungsfrist in der Regel von fünf Jahren, wenn kein besonders schwerer Fall vorliegt.

Etliche Länder – darunter auch Brandenburg – sprachen sich für eine Absenkung der Schwelle von 50.000 Euro an hinterzogenen Steuern aus, ab der bislang ein Strafzuschlag von fünf Prozent zu zahlen ist. Heute beschlossen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder, dass zukünftig bereits ab 25.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn Prozent fällig ist. Ab 100.000 Euro erhöht sich dieser auf 15 Prozent und ab 1.000.000 Euro Hinterziehungssumme werden 20 Prozent Strafzuschlag fällig. Der ursprüngliche Festbetrag von fünf Prozent hat sich damit deutlich erhöht.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR