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Luxemburg macht Weg frei für Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie - Saarländischer Finanzminister Stephan Toscani begrüßt außerordentlich den Kurswechsel von Premier Xavier Bettel

Saarländisches Ministerium für Finanzen und Europa, Pressemitteilung vom 07.02.2014 

„Ich freue mich sehr, dass die neue Luxemburger Regierung den Weg frei macht für eine Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie“, teilte Finanzminister Stephan Toscani am Freitag (07.02.2014) mit. Dies hatte der Minister bereits im Dezember 2013 eingefordert. Bisher waren 25 der 27 EU-Länder für eine Verschärfung. Nur Luxemburg und Österreich sperrten sich bislang noch.

Stephan Toscani: „Dies ist ein gutes Signal, die bisher bei der Zinsrichtlinie bestehende Blockade im Kampf der EU gegen Steuerhinterziehung zu überwinden.“ Bedingung für das aktuelle Entgegenkommen ist, dass die EU auch mit Drittländern, die bei Anlegern beliebt sind, wie der Schweiz, verhandelt. Der Abschluss der entsprechenden Verhandlungen mit der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco sei aber für Luxemburg nicht mehr ausschlaggebend.

„Die Ankündigung von Premier Xavier Bettel, sich auch in Wien für ein Umdenken einzusetzen, begrüße ich außerordentlich“, erklärte Stephan Toscani.

Vor dem Hintergrund der jetzt bereits feststehenden Lockerung des Bankgeheimnisses ab 2015 sowie der jetzt angekündigten Zustimmung zur verschärften EU-Zinsrichtlinie forderte Finanzminister Stephan Toscani Steuerhinterzieher nachdrücklich zur Selbstanzeige auf. „Anonyme Schwarzgeldkonten werden auch in unserem direkten Nachbarland schon bald der Vergangenheit angehören. Es wird dann kein Bankgeheimnis in Luxemburg mehr geben. Unsere Behörden erhalten direkt und automatisch von den Luxemburger Banken Auskünfte über dortige Konten deutscher Anleger. Ich kann jedem Steuerpflichtigen, der die Luxemburger Konten bisher den Finanzämtern verschwiegen hat, nur raten, sich schnellstmöglich bei den Finanzbehörden selbst anzuzeigen.“  

Hintergrund: EU-Zinsrichtlinie

In der EU fällt die Besteuerung von Zinserträgen von Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind, jedoch nicht in dem, in dem die Zinsen gezahlt werden, unter die Zinsbesteuerungsrichtlinie (Richtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von Zinserträgen). Sie gilt seit Juli 2005.

Automatischer Informationsaustausch
Die EU-Zinsrichtlinie sieht im Wesentlichen das Verfahren des automatischen Informationsaustauschs vor, um zu gewährleisten, dass Zinszahlungen ordnungsgemäß im Herkunftsland versteuert werden.
Beim automatischen Informationsaustausch stellen die Zahlstellen des Mitgliedstaates über die für sie zuständigen Behörden der Steuerverwaltung des Herkunftslandes ihrer Kunden eine Aufstellung zur Verfügung, die alle nichtansässigen Sparer und Anleger, die im Kalenderjahr Zinserträge erzielt haben, sowie die Beträge der an sie ausgezahlten Zinserträge enthält. Die weit überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten – alle Länder bis auf Luxemburg und Österreich – hat sich für diese Alternative entschieden.

Bisheriges Verfahren in Luxemburg und Österreich: Zinsabschlagssteuer
Luxemburg und Österreich hatten sich als einzige EU-Länder bislang gegen den automatischen Informationsaustausch gesperrt und für die anonyme Zinsabschlagsteuer entschieden. Der Steuersatz stieg schrittweise auf heute 35 Prozent an (15 Prozent Juli 2005 bis Juli 2008 und 20 Prozent bis Juli 2011). 75 Prozent der erhobenen Quellensteuer werden an den Ansässigkeitsstaat des Anlegers anonym überwiesen. Dem Anleger mit Wohnsitz in Deutschland wird eine der Quellensteuer entsprechende Steuergutschrift erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Erklärung der Zinszahlungen in der  Einkommenssteuererklärung erfolgt ist.

Hintergrund: Verschärfte EU-Zinsrichtlinie

Das Anwendungsgebiet der Richtlinie soll neben den jetzt schon erfassten Zinserträgen auf zinsähnliche Erträge ausgeweitet werden, die mit Anlagen in bestimmte innovative Finanzprodukte, Lebensversicherungsprodukte, bestimmte Unternehmen sowie Investmentfonds erzielt werden.

Die Europäische Kommission hat am 13.11.2008 einen Änderungsantrag zur Zinsbesteuerungsrichtlinie bereits angenommen. Die Änderungsrichtlinie wurde dennoch bis heute noch nicht verabschiedet, da die zur Umsetzung des Beschlusses erforderliche Einstimmigkeit innerhalb des Rates noch nicht erreicht werden konnte. Grund hierfür ist der bis heute andauernde Widerstand aus Luxemburg und Österreich. Diese Länder wollen solange der Verschärfung nicht zustimmen, bis die entsprechenden Verhandlungen mit den Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra abgeschlossen sind.

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