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BdSt setzt sich erfolgreich für Übergangsregelung ein

Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung 26.9.2014

BMF-Schreiben zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Tablet-Computern, Spielekonsolen und Metallen

Das Bundesministerium der Finanzen hat heute ein Verwaltungsschreiben zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft für die Lieferung von Tablet-Computern, Spielekonsolen, Edelmetallen und unedlen Metallen an einen anderen Unternehmer veröffentlicht. Das BMF-Schreiben enthält eine Übergangsregelung, die der Bund der Steuerzahler gefordert hatte. Von der Übergangsregelung profitieren Unternehmen, die untereinander mit diesen Waren handeln.

Zum Hintergrund: Mit dem „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurde die Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Lieferungen von Tablet Computern und Spielkonsolen sowie auf Lieferungen von bestimmten Edelmetallen und unedlen Metallen beschlossen. Das heißt, der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer abführen. Der leistungserbringende Unternehmer darf in der Rechnung keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Die Neuregelung gilt ab 1. Oktober 2014. Viele Unternehmer hätten in wenigen Wochen ihre komplette Buchhaltung auf die neue Rechtslage umstellen müssen. Daher hat der Bund der Steuerzahler eine Übergangsfrist gefordert. Nun wird es nicht beanstandet, wenn für Lieferungen der genannten Waren nach dem 30. September 2014 und vor dem 1. Januar 2015 noch die bisherige Rechtslage angewandt wird. Es kann also bei der Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers bleiben, wenn beide Unternehmer damit einverstanden sind.

BMF-Schreiben vom 26.09. 2014

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