Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG)
Bundesministerium der Finanzen 13.12.2022
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.Das Gesetz beinhaltet insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Die Aktualisierung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 durch den Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs und die Anhebung des Grundfreibetrags entsprechend den voraussichtlichen Ergebnissen des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts. Gleichermaßen wird der Unterhaltshöchstbetrag angehoben, der an die Höhe des Grundfreibetrags angelehnt ist.
- Die Anhebung des Kinderfreibetrags für die Jahre 2023 und 2024 entsprechend dem voraussichtlichen Ergebnis des 14. Existenzminimumberichts, sowie die Anhebung des Kindergelds für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 1. Januar 2023.
- Die nachträgliche Anhebung des Kinderfreibetrags und des Unterhaltshöchstbetrags für das Jahr 2022.
Referentenentwurf
Stellungnahmen zum Referentenentwurf
- Anschreiben an die Verbände und Fachkreise [pdf, 494 kB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO) [pdf, 107 kB]
- Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) [pdf, 125 kB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI) [pdf, 132 kB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) [pdf, 162 kB]
- Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) [pdf, 219 kB]
- Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e.V. (DIHK) [pdf, 396 kB]
- Stellungnahme der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) [pdf, 138 kB]
Regierungsentwurf
Basisinformationen über das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren
Verkündetes Gesetz
Quelle: bundesfinanzministerium.de