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Neue Grundsteuer – Hessische Steuerverwaltung verschickt rund 2,8 Millionen Informationsschreiben

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 1.6.2022

„Von heute an bis Mitte Juni versenden die hessischen Finanzämter rund 2,8 Millionen persönliche Informationsschreiben. Mit dem Schreiben gibt die Steuerverwaltung den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz in Hessen wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform und liefert obendrein individuelle Daten, die für die Erklärung benötigt werden. Damit möchten wir bestmöglich unterstützen! Deshalb sind der telefonische Bürgerservice in den Finanzämtern und unsere landesweite Servicehotline im Juni und Juli auch samstags erreichbar,“ sagte der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden.

Die neue Grundsteuer kommt, in ganz Deutschland. Deshalb müssen bereits in diesem Jahr auch alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Hessen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim dafür zuständigen Finanzamt abgeben. Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Die Erklärung muss aber schon in diesem Jahr abgegeben werden, da sich die Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke in mehreren Schritten vollzieht und deshalb Zeit benötigt.

Umfangreiches Schreiben enthält alle wichtigen Informationen

„Wohin kann ich mich wenden, wenn ich zur neuen Grundsteuer Fragen habe? Was muss ich bei der Erklärungsabgabe beachten? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in unserem Schreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer und informieren auch über die zahlreichen Serviceangebote der Hessischen Steuerverwaltung“, berichtete der Finanzminister. Enthalten ist auch eine Checkliste, mit der die Eigentümerinnen und Eigentümer vorab ihre Daten für sich zusammenstellen können, um gut vorbereitet an die Erklärungsabgabe ab dem 1. Juli zu gehen. Die Checkliste dient der eigenen Vorbereitung und ist nicht an das Finanzamt zu senden.

Hessen hat sich frühzeitig für ein personalisiertes Schreiben entschieden. Mitgeliefert werden individuelle Daten wie die Lage, also Adresse bzw. Flur/Flurstück, das Aktenzeichen für die jeweilige wirtschaftliche Einheit und die jeweilige Steuer-ID-Nummer. Diese Daten werden auch für die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag benötigt. Ein Muster des Informationsschreibens ist dieser Pressemitteilung beigefügt und auch unter www.grundsteuer.hessen.de abzurufen.

„Die neue Grundsteuer ist für die Steuerverwaltungen die größte Reform der vergangenen Jahrzehnte und auch die Vorbereitung und der Versand der fast 2,8 Millionen hessischen Schreiben war und ist ein Großprojekt. Mein Dank gilt insbesondere allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen in der Oberfinanzdirektion und in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung.“ Der Minister bat an dieser Stelle zugleich vorab um Verständnis: „Bei der enormen Masse an Schreiben kann es natürlich auch passieren, dass – trotz vorausschauender Planung und nochmals aktueller Datenabgleiche mit dem Bundeszentralamt für Steuern – das ein oder andere Schreiben nicht so wie vorgesehen bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Unsere Finanzämter stehen aber auch in diesen Fällen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und versuchen, möglichst unbürokratisch weiterzuhelfen. Trotz der großen technischen Herausforderungen haben wir uns ganz bewusst für ein persönliches Informationsschreiben entschieden, weil wir unterstützen möchten, wo wir können.

Die Grundsteuer in Hessen: Schlankes Modell. Breiter Service – auch samstags

Hessen weicht bei der Grundsteuerreform bewusst vom komplizierten Bundesmodell ab und setzt im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf ein schlankes Modell und einen breiten Service: Eigentümerinnen und Eigentümer müssen in ihrer hessischen Erklärung insgesamt nur vergleichsweise wenige Angaben machen, dabei unterstützt sie aber ihre Steuerverwaltung bestmöglich. Der Bürgerservice in den Finanzämtern wird im Juni und Juli erstmals auch samstags erreichbar sein: von 8 bis 13 Uhr.

Unter www.finanzamt.hessen.de ist es außerdem möglich, einen Telefontermin mit dem Finanzamt am Samstag zu vereinbaren. Innerhalb des gebuchten Zeitfensters erfolgt dann ein Anruf durch das Finanzamt. Dieser Service steht auch für Terminwünsche unter der Woche zur Verfügung.

Der Bürgerservice in den hessischen Finanzämtern ist der wichtigste Ansprechpartner für Fragen zur Grundsteuerreform und natürlich nach wie vor auch montags bis freitags telefonisch von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Die Kontaktdaten des Bürgerservice der einzelnen Finanzämter finden sich auch unter: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/finanzamt-fuer-die-grundsteuerreform-suchen

Auch die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung hilft bei Fragen vor allem zur elektronischen Abgabe: 0800 522 533 5. Diese Nummer ist ebenfalls Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und im Juni und Juli auch samstags von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Bürgerinnen und Bürger erhalten hier beispielsweise beim Registrierungsprozess für die elektronische Erklärungsabgabe Hilfe. Der Anruf ist kostenlos.

Übrigens: Im Internet gibt es unter www.grundsteuer.hessen.de viele weitere nützliche Informationen und Tipps rund um die Grundsteuerreform.

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