BMF: Das ändert sich zum Jahresbeginn 2021 bei der Steuer
Das ändert sich 2021
Wichtige Neuerungen im Überblick
Bundesministerium der Finanzen 21.12.2020
Zum Jahreswechsel wird einiges anders. 2021 ist für alle mehr drin: für Bürger*innen und Familien, Unternehmen und Anleger*innen – und den Klimaschutz.
Familien stärken
Um die finanzielle Lage insbesondere von Familien zu stärken, hat die Bundesregierung für das Jahr 2021 eine ganze Reihe von neuen Maßnahmen und Regelungen beschlossen:
- Mehr Kindergeld
+ 15 Euro pro Kind/Monat - Mehr Kinder- und Betreuungsfreibetrag
+ 288 Euro - Mehr steuerlicher Grundfreibetrag
+ 336 Euro auf 9.744 Euro - Mehr drin ohne Soli
Für 90 Prozent der bisherigen Soli-Zahler*innen entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig. - Mehr für Menschen mit Behinderung
Die Behinderten-Pauschbeträge werden dauerhaft verdoppelt. - Mehr Lohn muss sich lohnen
Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Bürger*innen ankommen, wird der Effekt der „kalten Progression“ im Einkommensteuertarif für 2021 und 2022 ausgeglichen.
Weitere Infos finden Sie hier.
Beispielrechnungen für die finanzielle Besserstellung von insbesondere Familien zum 1. Januar 2021 finden Sie hier.
Mobil machen fürs Klima
Klimaschutz geht uns alle an. Wir machen mehr davon möglich – mit einer Finanzierung von Maßnahmen, die dem Klima helfen.
- Mehr Innovationsprämie
Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2021 verdoppelt. - E-Fahrzeuge länger steuerfrei
Die Befreiung für reine E-Fahrzeuge von der Kfz-Steuer wird bis Ende 2030 verlängert. - E-Flotten fördern
Das Programm „Sozial & Mobil“ unterstützt soziale Dienstleister mit 200 Millionen Euro beim Umstieg auf Elektromobilität. - Neue Kfz-Steuer belohnt klimafreundlichere Modelle
Die Berechnung für Pkw wird stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet. - Sozial ausgewogene CO2-Bepreisung
Die Einführung einer CO2-Bepreisung hilft, Innovationen in kohlenstoffarme Technologien anzuregen. Einnahmen werden zum großen Teil den Bürger*innen zurückgegeben.
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Beschäftigten und Unternehmen helfen
Damit Bürger*innen und Unternehmen weiter gut durch die Corona-Pandemie kommen und Beschäftigung gesichert wird, gehen die Hilfen weiter und neue kommen dazu:
- Die Überbrückungshilfe III bringt mehr
Mit sehr viel höherer Förderung für deutlich mehr Unternehmen, der Neustarthilfe für Soloselbstständige, gezielten Hilfen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie die Reisebranche und vielen weiteren Verbesserungen. - Homeoffice wird steuerlich absetzbar
Mit einer Homeoffice-Pauschale von 5 Euro je Tag an bis zu 120 Heimarbeitstagen. - Aufstocken der Kurzarbeit bleibt steuerfrei
Mit einer Verlängerung der Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021. - Steuerfreier Corona-Bonus geht in die Verlängerung
Mit der Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten im ersten Halbjahr 2021 noch einen besonderen Bonus von bis zu 1.500 Euro steuerfrei zukommen zu lassen. - Das verlängerte KfW-Sonderprogramm bleibt
Mit vereinfachten Voraussetzungen, verbesserten Konditionen und Sicherheiten vom Bund für schnelle Liquidität.
Weitere Infos zu Corona-Hilfen finden Sie hier.
Alles rund um das Konjunkturprogramm lesen Sie hier.
Mehr Schutz gegen Finanzmarktrisiken
Wir sorgen dafür, dass Steuerzahler*innen nicht für Banken in die Bresche springen müssen und dass Anleger*innen besser vor zu großen Risiken geschützt sind.
- Mehr Schutz vor Verlusten
Mit stärkerer Pflicht für Gläubiger*innen und Eigentümer*innen von Banken, für Verluste geradezustehen und so Steuerzahler*innen zu schützen. - Mehr Widerstandskraft für Banken
Mit härteren Anforderungen an die Mindestausstattung von Finanzhäusern mit finanziellen Reserven. - Mehr Hürden bei riskanten Anlageprodukten
Mit hohen Mindestanlagesummen für Anleger*innen bei besonders risikoreichen Anlageformen wie Nachranganleihen. - Mehr Augenmaß bei Regulierung
Mit Entlastung von kleinen und mittleren Banken von zu vielen Vorschriften.
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Quelle: bundesfinanzministerium.de
Auf den Internetseiten des BMF: