Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz: Finanzamt wahrt Weihnachtsfrieden
Füracker: Finanzamt wahrt Weihnachtsfrieden
Steuerverwaltung unterlässt Vollstreckungsmaßnahmen
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 273 vom 16.12.2021
Ihre gute Tradition behalten die Finanzämter in Bayern bei: Auch in diesem Jahr wird der ‚Weihnachtsfrieden‘ gewahrt. „Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger sollen in der Weihnachtszeit – erst recht in diesem für alle sehr herausfordernden Jahr – nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der Weihnachtszeit als unpassend empfunden werden. Diese bürgerfreundliche Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt und trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Donnerstag (16.12.) mit.
In der Zeit vom 22. Dezember 2021 bis einschließlich Neujahr werden Steuerbescheide zwar versandt, von Maßnahmen wie Außenprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen wird hingegen abgesehen. Wenige Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen.
Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Pressemitteilung 64/2021 vom 20.12.2021
Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Somit müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen vom 23. bis einschließlich 30. Dezember nicht mit Vollstreckungen des Finanzamts rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.
„Es ist selbstverständlich, dass die große Mehrheit der ehrlichen Steuerpflichtigen darauf vertrauen kann, dass bei säumigen Bürgern Steuerrückstände von den Finanzämtern auch konsequent erhoben werden. Aber unter dem Weihnachtsbaum werden Außenstände nicht vollstreckt, das ist die gute Tradition des Weihnachtsfriedens, der während der Festtage gilt“, sagte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ansonsten ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.
Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel Brandenburgs 13 Finanzämter und deren drei weitere Außenstellen telefonisch fast wie gewohnt zu den folgenden Zeiten zu erreichen:
Montag, 27.12.2021 | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag, 28.12.2021 |
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Mittwoch, 29.12.2021 | geschlossen |
Donnerstag vor Silvester, 30.12.2021 | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Wie bisher schon müssen Besucherinnen und Besucher coronabedingt für persönliche Termine in einer der Service- und Informationsstellen der Finanzämter vorab Termine vereinbaren. Auch für Termine mit anderen Stellen im Finanzamt sind vorherige Terminvereinbarungen erforderlich.
Dabei gilt generell die 3G-Regel: Bürgerinnen und Bürger haben nur Zutritt zum Finanzamt, wenn sie nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel) und sich mittels eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren können. Ausnahme: Kein Publikumsverkehr ist aktuell im Finanzamt Nauen möglich, das weiterhin wegen Umbauarbeiten geschlossen bleibt.
Brandenburgs Finanzministerium verweist ferner darauf, dass Vordrucke wie bisher auch nicht abgeholt werden müssen, sondern auf der Seite www.formulare-bfinv.de heruntergeladen oder beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden können.
Generell empfiehlt das Finanzministerium, die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten des Online-Finanzamtes ELSTER unter www.elster.de oder auch andere Steuersoftware zu nutzen. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt.
Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten der Finanzämter und der Terminvereinbarung finden Sie unter: https://finanzamt.brandenburg.de
Mehr Informationen zum Online-Finanzamt ELSTER gibt es unter www.elster.de
Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden
Niedersächsisches Finanzministerium, Presseinformation vom 17.12.2021
Die niedersächsischen Finanzämter wahren auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden und verzichten in der Weihnachtszeit auf einzelne Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger als besonders belastend empfinden könnten.
"Weihnachten ist ein ganz besonderes Fest im Jahreskalender. Mit dem Weihnachtsfrieden tragen die niedersächsischen Finanzämter dieser besonderen Bedeutung Rechnung", so der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.
In der kommenden Woche werden die Finanzämter grundsätzlich keine Außenprüfungen ankündigen oder durchführen und keine strafrechtlichen Vorladungen und Mitteilungen übersenden. Hiervon dürfen und werden sie im Einzelfall nur dann abweichen, wenn eine oder mehrere dieser Maßnahmen aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, unvermeidlich sind.
Im Interesse aller pünktlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden die Finanzämter auch weiterhin rückständige Steuerforderungen anmahnen und vollstrecken. Steuerbescheide werden ebenfalls weiterhin bekannt gegeben, um die Auszahlung von Steuererstattungen nicht zu verzögern.
Die niedersächsischen Finanzämter sind trotz der weiterhin schwierigen Lage aufgrund der Corona-Pandemie geöffnet. Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher und ihrer Beschäftigten stellen sie sicher, dass nur geimpfte, genesene oder aktuell negativ getestete Bürgerinnen und Bürger das Finanzamtsgebäude betreten (3G-Regel). Selbstverständlich können die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin per Telefon, Telefax oder mittels Brief Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen.
Sollen Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, geänderte Adressen oder Bankverbindungen oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu verwenden.
Allgemeine Fragen zum Lohn- oder Einkommensteuerrecht beantwortet die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter unter der Rufnummer 0800-998 0 997 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). Die Info-Hotline ist erreichbar montags bis donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr, Dies gilt nicht für gesetzliche Feiertage.
Die Kontaktdaten zu den niedersächsischen Finanzämtern sind unter folgendem Link abrufbar: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzaemter-in-niedersachsen-66958.html
Rheinland-pfälzische Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 17.12.2021
Während der Zeit vom 23. Dezember 2021 bis zum 1. Januar 2022 setzen die rheinland-pfälzischen Finanzämter Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen aus. Wie bereits in den Jahren zuvor sollen damit belastende Nachrichten für Steuerzahlende im Land während der Weihnachtsfeierlichkeiten vermieden werden.
„Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass die rheinland-pfälzischen Finanzämter einen ‚Weihnachtsfrieden‘ wahren. Damit sollen die Steuerzahlenden in der besinnlichen Zeit des Jahres entlastet werden und von Verwaltungsakten der Steuerverwaltung verschont bleiben. Den Menschen im Land soll dadurch ein unbeschwertes Fest jenseits von unliebsamen Mitteilungen ermöglicht werden“, so Finanzministerin Doris Ahnen. Die Ministerin weiter: „Besonders auch nach diesem herausfordernden Jahr ist es wichtig, dass die Menschen in der Zeit um Weihnachten zur Ruhe kommen können. Deshalb setzen wir die bewährte Tradition fort.“
Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Von der Regelung sind maschinell erstellte Steuerbescheide und Mitteilungen ausgenommen. Diese werden auch während des „Weihnachtsfriedens“ versandt, um Steuererstattung und Abläufe im Verwaltungsverfahren nicht zu verzögern. Zugleich bedeuten Erstattungen eine gute Nachricht für viele Steuerzahlende. „Am Ende eines Jahres planen viele Menschen das kommende Jahr. Ob sie hier von einer Steuererstattung profitieren können, gehört zur Kalkulation dazu und sollte nicht verzögert werden“, so die Finanzministerin.