Baden-Württemberg: Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab 5. November 2011
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Vom 26. Oktober 2011
Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2011 Nr. 18 S. 493 vom 4.11.2011
Der Landtag hat am 26. Oktober 2011 das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Steuersatz
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.
§ 2 Zeitliche Anwendung
Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.
§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.