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Baden-Württemberg: Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab 5. November 2011

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Vom 26. Oktober 2011

Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2011 Nr. 18 S. 493 vom 4.11.2011

Der Landtag hat am 26. Oktober 2011 das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Steuersatz

Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.

§ 2 Zeitliche Anwendung

Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

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