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BMF: Insolvenzordnung; Anwendungsfragen zu § 55 Absatz 4 InsO

Zweifelsfragen zur zeitlichen Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 48/13

Bundesministerium der Finanzen 18. November 2015, IV A 3 - S 0550/10/10020-05 (DOK 2015/1037464); SIS 15 26 22

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im BMF-Schreiben vom 20. Mai 2015 (BStBl 2015 I S. 476 = SIS 15 11 28) nach der Rz. 53 folgende Rz. 54 angefügt:

  "V. Übergangsregelung hinsichtlich der Rechtswirkungen des BFH-Urteils vom 24.9.2014, V R 48/13 (BStBl 2015 II S. 506 = SIS 14 32 16)
54 Die in diesem Schreiben entsprechend den Rechtsgrundsätzen des BFH-Urteils vom 24.9.2014, V R 48/13 (BStBl 2015 II S. 506 = SIS 14 32 16) in Rz. 9 bis 23 getroffenen Regelungen sind erstmalig auf Besteuerungstatbestände in Steuerfällen anzuwenden, bei denen die Sicherungsmaßnahmen vom Insolvenzgericht nach dem 31.12.2014 angeordnet wurden. Wurden die Sicherungsmaßnahmen vom Insolvenzgericht vor dem 1.1.2015 angeordnet, sind in diesen Fällen die Regelungen in Rz. 11 bis 19 des BMF-Schreibens vom 17.1.2012, IV A 3 - S 0550/10/10020-05 = SIS 12 03 32 weiterhin anzuwenden."

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

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