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Ende des Branntweinmonopols

Abgeschafft nach fast 100 Jahren

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 27. Dezember 2017

In der Silvesternacht endet das deutsche Branntweinmonopol. Es besteht sei dem 1. Oktober 1919. Die Bundesmonopolverwaltung wird aufgelöst. Der Bund setzt damit eine Vorgabe der EU um, die den Markt europaweit liberalisiert.

Mit dem Ende des Brandweinmonopols endet auch die Verteilung staatlicher Gelder an die rund 550 landwirtschaftlichen Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Obst, Getreide oder Kartoffeln an die Monopolbehörde abliefern. Das Branntweinsteuerrecht beinhaltet mit dem Brennen unter Abfindung eine Steuervergünstigung, die sonst in der Gesetzgebung zu Verbrauchsteuern unbekannt ist.

Ursprünglich staatliche Einnahmequelle

Das Monopol war ursprünglich eine Einnahmequelle für den Staat. Nach Reinigung des Alkohols und seiner Aufbereitung zu 96- bis 99-prozentigem Neutralalkohol verkaufte die Bundesmonopolverwaltung das Produkt zu Marktpreisen. Verwendung findet der Alkohol zum Beispiel in der Arznei- und Lebensmittelherstellung oder in der Kosmetik- und Getränkeindustrie.

Die Bundesmonopolverwaltung musste den Alkohol auf Grund der Weltmarktpreise unter Verlust verkaufen. Zuletzt betrug der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt 40 Millionen Euro.

EU-Beihilferecht war zu beachten

1976 hat die Europäische Gemeinschaft die Einfuhrbeschränkungen für ausländischen Alkohol verboten. Seitdem ist das Monopol zu einem Beihilfesystem für Landwirte geworden, die ihren Alkohol nicht rentabel verkaufen können. Denn der Markt ist mit billigem Auslandsalkohol gesättigt. Produktionsbezogene Beihilfen sind aber mit den Wettbewerbsregeln der EU nicht vereinbar.

Am 1. Januar 2018 treten das neue Alkoholsteuergesetz und die Alkoholsteuerverordnung in Kraft. Sie sind die verbrauchsteuerrechtlichen Nachfolgeregelungen des Monopols. Schnapsbrennen muss dann beim zuständigen Zollamt nicht mehr vorher angemeldet werden. Eine nachträgliche Meldung reicht.

Schnapsbrennerei mit langer Tradition

In Süddeutschland hat die Schnapsbrennerei eine lange Tradition. Für viele kleine Landwirte, vor allem in abgelegenen Lagen, ist der Schnaps immer noch ein wichtiger Erwerbszweig. Kleinbrenner mit eigenem Brennrecht konnten bis zu 300 Liter Alkohol pro Jahr an den Staat abliefern und erhielten dafür 3,50 Euro pro Liter. Stoffbesitzer, also Landwirte ohne eigenes Brennrecht, durften bis zu 50 Liter abliefern.

Kleinbrenner werden sich nun umstellen müssen - etwa auf die Direktvermarktung. Mit Hofverkäufen lassen sich gute Umsätze erzielen.

Aktuell gibt es Brennrechte für Kleinbrenner nur in Süddeutschland. Nach dem Ende des Monopols wird diese Möglichkeit für Landwirte in ganz Deutschland bestehen.

Quelle: www.bundesregierung.de

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