Am 10.7.2025 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Köln

Finanzgericht Köln, Urteile und Beschlüsse vom 10.07.2025

  • 3 K 2322/21
    Gewerbesteuermessbetrag: Erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft
  • 5 K 2382/21
    Grunderwerbsteuer: Verschmelzung einer 100 %-ig an einer grundbesitzenden KG beteiligten GmbH auf eine mit der GmbH beteiligungsidentischen SE nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerpflichtig
  • 8 K 2462/19
    Umsatzsteuer: Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zustimmung zur Berichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG für Zahlungen hinsichtlich des Zeitraums, für den der Insolvenzverwalter die Freigabe einer gewerblichen Tätigkeit gegenüber dem Insolvenzschuldner erteilt hat
  • 15 K 626/25
    Finanzgerichtsordnung: Keine formwirksame Klageerhebung nach § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO bei Übersendung aus einem besonderen elektronischen Postfach aufgrund einer Übermittlungsuntervollmacht
  • 15 K 631/25
    Finanzgerichtsordnung: Keine formwirksame Klageerhebung nach § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO bei Übersendung aus einem besonderen elektronischen Postfach aufgrund einer Übermittlungsuntervollmacht

Quelle: www.fg-koeln.nrw.de

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