LG München I verurteilt zwei Angeklagte wegen Steuerhinterziehung (cum/ex)
Oberlandesgericht München, Pressemitteilung 81 vom 13.12.2024
Die 6. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I hat heute die beiden Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in jeweils zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von jeweils 5 Jahren 3 Monaten verurteilt. Zudem wurde gegen die Angeklagten die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 7,9 Millionen Euro bzw. 7,6 Millionen Euro angeordnet.
Die Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Andrea Wagner hat festgestellt, dass die Angeklagten in den Jahren 2009 und 2010 gemeinschaftlich Steuern in Höhe von 343.560.964,03 Euro hinterzogen haben.
Die Angeklagten hätten vier Aktenfonds aufgesetzt, in die vor allem sehr vermögende Privatpersonen sowie die Family Offices dieser Personen investiert hätten. Die Fonds handelten in Abstimmung mit den anderweitig Verurteilten bzw. Verfolgten Dr. B und Dr. S mit Aktien um den Tag der Hauptversammlung herum. Der Kauf vor dem Dividendenstichtag mit Dividende und die Lieferung nach dem Dividendenstichtag mit einer „künstlich hinzugefügten Nettodividende“ ließ es – plangemäß – für die betroffenen Banken so aussehen, als seien für diese scheinbaren Dividenden Kapitalertragsteuern abgeführt worden. Tatsächlich war aber gar keine Kapitalertragsteuer abgeführt worden. Durch diese Aktiengeschäfte und die mit der gewählten Konstruktion veranlassten Falscherklärungen gegenüber der jeweils zuständigen Steuerbehörde bereicherten sich die Angeklagten, ihre Mittäter und die weiteren Beteiligten sowie ihre Investoren, indem sie die Auszahlung von Kapitalertragsteuer erreichten, ohne dass die Kapitalertragsteuer zuvor abgeführt worden war. Dabei waren die Aktienkäufe und -verkäufe durch die vorherige Absicherung mit Future-Geschäften im Wesentlichen neutral und der „Gewinn“ der Fonds bestand einzig in der zu Unrecht erstatteten Kapitalertragsteuer. Den Anlegern der Fonds konnten daher jeweils Gewinne von 18 % im Jahr 2009 bzw. 12 % im Jahr 2010 angeboten werden.
Die Angeklagten hatten den Sachverhalt in der Hauptverhandlung vollumfänglich eingeräumt. Dies war auch durch die Zeugenaussagen der beteiligten Steuerfahnder sowie des anderweitig Verfolgten Dr. S bestätigt worden.
Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Taten der Angeklagten als ungenierten und beispiellosen Griff in die Staatskasse, von dem neben den Angeklagten selbst nur ein sehr kleiner Kreis von äußerst wohlhabenden Personen profitiert habe. Es sei der akribischen Kleinstarbeit der Steuerfahnder und der Staatsanwaltschaft zu verdanken, dass die Taten hätten aufgeklärt werden können. Andrea Wagner zeigte sich betroffen, dass Berater und Lobbyisten aus dem Personenkreis der Profiteure im Finanzministerium beeinflussend hätten vorstellig werden können.
Allen Beteiligten sei dabei von vornherein klar gewesen, dass eine nicht gezahlte Kapitalertragsteuer nicht erstattungsfähig ist.
Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht das umfassende und von Reue getragene Geständnis der bislang nicht vorbestraften Angeklagten. Zu Lasten der Angeklagten wurde vor allem der immense Schaden von rund 343 Millionen Euro gewertet. Zudem hätten generalpräventive Erwägungen in dem konkreten Fall einen längeren Freiheitsentzug unverzichtbar gemacht.
Die auch der erheblichen Komplexität des Verfahrens geschuldete lange Verfahrensdauer wurde dadurch kompensiert, dass jeweils sechs Monate der Strafe als bereits vollstreckt gelten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
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